Anlässlich der 10. Verhandlungsrunde zum geplanten TTIP-Abkommen erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:
Auch
wenn die TTIP-Verhandlungen wohl noch einige Zeit dauern werden: An
vielen sensiblen Punkten des Abkommens werden die entscheidenden Weichen
jetzt gestellt. Bis auf das umstrittene Kapitel zu den
Investor-Staat-Schiedsgerichten werden in der zehnten Verhandlungsrunde
alle Bereiche des Abkommens auf der Agenda stehen.
Gerade
bei der Frage der Vereinheitlichung von unterschiedlichen Standards
zwischen der EU und den USA ist hierbei Vorsicht geboten. Denn hierbei
geht es nicht nur um die Farbe von Autoblinkern, sondern um sensible
Bereiche wie Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel oder
Risikobewertungen in Verbraucherschutzfragen. So darf TTIP aus unserer
Sicht nicht dazu führen, dass einzelne Mitgliedsstaaten ihre
Anbaubeschränkungen oder -verbote für gentechnisch veränderte Pflanzen
abschwächen oder sogar abschaffen müssen. Und auch die
Kennzeichnungspflichten für die Inhaltsstoffe und
Herstellungsbedingungen landwirtschaftlicher Produkte dürfen nicht
beschränkt werden. Doch gibt es hierzu weiterhin keine klaren Aussagen,
und gerade in diesen Bereichen liegen die Vorstellungen der EU und der
USA oft sehr weit auseinander.
Die
Bundesregierung hat bislang versäumt, deutlich zu machen, wie sie
garantieren kann, dass durch TTIP keine Umwelt- oder
Verbraucherschutzstandards abgesenkt werden und gleichzeitig auch der
politische Gestaltungsspielraum für künftige Standardsetzungen
vollumfänglich erhalten bleibt. Im Gegenteil: Die Pläne der EU zur
Schaffung eines Regulierungsrates in TTIP, sowie das, was zu einzelnen
Branchen bislang aus den Verhandlungen bekannt wurde, geben Grund zu der
Annahme, dass hier wirtschaftliche Interessen über Umwelt- oder
Verbraucherschutzfragen gestellt werden sollen. Das kann nicht
akzeptiert werden. Hart errungene Umwelt- oder Sozialstandards sind für
uns nicht verhandelbar.
Und
obwohl es für eine Reihe an Kapiteln des TTIP-Vertragsentwurfes
mittlerweile konkrete Verhandlungstexte zwischen der EU und den USA
gibt, kennen wir Abgeordneten diese Texte nicht. Einzig die
Bundesregierung hat in Brüssel Leserechte. Als Bundestagsabgeordnete
sind wir durch diese mangelnden Informationen in unserer Arbeit
beschränkt. Das ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss in
Brüssel dafür sorgen, dass der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten
endlich geschaffen wird.
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