(BUP) „Der Beschluss des Bundesrates gegen die Patentierung von Tieren
und Pflanzen setzt ein deutliches Zeichen zum Schutz der genetischen
Vielfalt und gegen einseitige wirtschaftliche Interessen. Wir können es
uns nicht leisten, dass einige wenige marktbeherrschende Saatgutkonzerne
alleine über den Code des Lebens verfügen“, kommentierte die hessische
Verbraucherschutz- und Umweltministerin Priska Hinz die Entscheidungen
des Bundesrates zu dem von Hessen eingebrachten Entschließungsantrag zur
Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie.
Zuletzt hatte das
Europäische Patentamt in einer Grundsatzentscheidung die
Patentierbarkeit von Tieren und Pflanzen, die aus klassischen
Züchtungsverfahren hervorgehen bestätigt. Hiergegen wendet sich der
Beschluss des Bundesrats. In dem Beschluss wird die Bundesregierung
aufgefordert, sich für eine Verschärfung der europäischen
Biopatentrichtlinie einzusetzen. Ziel ist es, Patente auf Tiere und
Pflanzen, die aus klassischen Züchtungsverfahren hervorgehen, künftig zu
verbieten. „Die bisherige Regelung hat zu einer Patentierungspraxis des
Europäischen Patentamtes geführt, die keine Akzeptanz mehr findet,
weder in der Gesellschaft noch in der Landwirtschaft. Tiere und Pflanzen
sind Teil der Natur und dürfen nicht einem Konzern gehören. Außerdem
schränken Biopatente landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht ein und
verschärfen den Verlust der Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztiere und
–pflanzen“, so Ministerin Hinz in Berlin.
Die Patentierung von
landwirtschaftlichen Nutzpflanzen führt dazu, dass große
marktbeherrschende Saatgutkonzerne ihre Marktmacht immer weiter
ausbauen. Dies gehe zu Lasten der mittelständischen Saatguterzeuger und
der Landwirtschaft insgesamt. Für die europäische Landwirtschaft sei es
stets von besonderer Bedeutung gewesen, einen ausgewogenen Kompromiss
zwischen Patent- und Sortenschutzrecht zu erzielen, mit dem Ziel, dass
bei landwirtschaftlich genutzten Pflanzen, gegenüber den Landwirten,
ausschließlich das Sortenschutzrecht gelten soll. „Ein ausgewogener
Kompromiss ist seit Inkrafttreten der Biopatentrichtlinie im Jahr 1998
allerdings nicht mehr gegeben“, bedauerte Ministerin Hinz.
Darüber
hinaus hat Hessen sich heute gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen und
Baden-Württemberg für ein bundesweites Anbauverbot von GVO
ausgesprochen. Der gemeinsam vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des
Gentechnikgesetzes sieht zur Umsetzung der sogenannten
Opt-Out-Richtlinie ein bundesweites und bundeseinheitliches Anbauverbot
vor. „Wir müssen ein zentrales und einheitliches Verfahren in
Deutschland etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw.
Verbote erreichen, um einen Flickenteppich beim GVO-Anbau zu verhindern.
Alle zuständigen Gremien in Deutschland, vom Bundesrat bis hin zu
verschiedenen Ministerkonferenzen und selbst das Bundesumweltministerium
haben dies wiederholt gefordert und nur diese Lösung als praktikabel
angesehen. Lediglich der zuständige Bundesagrarminister hat sich bisher
geweigert, diese Position anzunehmen. Ich hoffe, dass diese erneute
Aufforderung der Länder jetzt ein Einlenken bewirkt“, kommentierte
Hessens Agrarministern Priska Hinz die Gesetzesinitiative des
Bundesrates.
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