11. Juli 2015

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz gab Kläger Recht: Keine Pflicht in einer Kita zu arbeiten



Es ist an der Tagesordnung, dass Hartz IV Bezieher in Jobs vermittelt werden, für die sie sich selbst nicht befähigt fühlen. Wer sich weigert eine zugewiesene Arbeitsstelle anzunehmen, wird meistens mit empfindlichen Sanktionen belegt. Doch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz machte nun damit Schluss. Die Richter machten deutlich: Wer Hartz IV bezieht, muss nicht jede zugewiesene Arbeit annehmen (Az.: L 3 AS 99/15 B ER)... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pflicht-in-der-kita-zu-arbeiten-90016632.php

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