(BUP) Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die heutige Entscheidung des
Bundesrats, der sich dafür ausgesprochen hat, ein Verbot der Haltung und
der Tötung von Pelztieren zur Pelzgewinnung in das Tierschutzgesetz
aufnehmen zu lassen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatten die Länder
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. Die
Tierschützer fordern nun den Bundestag auf, der Änderung des
Tierschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen.
„Wir loben den
politischen Vorstoß von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz und
freuen uns, dass auch der Bundesrat sich für ein in Deutschland lange
überfälliges Verbot der Pelztierhaltung ausspricht“, kommentiert Thomas
Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir fordern den
Bundestag auf, nun ebenso schnell zu handeln, damit nicht weitere
Hunderttausende Pelztiere ihr Leben für den Luxuswahn mancher Menschen
lassen müssen.“
Der Bundesrat hatte sich bereits bei der letzten
Novelle des Tierschutzgesetzes für ein Verbot der Pelztierhaltung
ausgesprochen. Die Bundesregierung berücksichtigte diesen Vorstoß damals
nicht. Gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die seit 2011
größere Gehege für Pelztiere vorschreibt, hatten sich viele der
Pelzfarmer gewehrt und Klage eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht
Schleswig hatte im vergangenen Dezember einer Nerzfarmerin Recht
gegeben, dass die Vorgaben dieser Verordnung ihr wirtschaftliches
Überleben zu sehr gefährden würden und deswegen nicht umgesetzt werden
müssen, außer sie werden in ein vom Bundestag abgesegnetes Gesetz
überführt. Als Reaktion auf das Urteil hat Schleswig-Holstein die
Forderung nach einem Pelzfarmverbot erneut in den Bundesrat eingebracht.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte sich dem Antrag angeschlossen. Die
Entscheidung, ob ein Verbot tatsächlich gesetzlich in Kraft tritt,
liegt jetzt beim Bundestag.
Tötung zur Pelzgewinnung nicht verhältnismäßig
Ein
mögliches Verbot von Pelzfarmen wird darauf gestützt, dass das Töten
von Tieren zur reinen Fellgewinnung keinen vernünftigen Grund gemäß
Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes darstellt. Allerdings soll den noch
verbliebenen acht Nerzfarmen in Deutschland eine Übergangsfrist von zehn
Jahren gestattet werden – aus Tierschutzsicht eine lange Zeit. „Bei den
Farmbetreibern stehen rein wirtschaftliche Interessen im Vordergrund“,
sagt Schröder. „Das Leid der Tiere ist ihnen gleichgültig.“ Nerze sind
auf engstem Raum eingepfercht, ohne jede Bademöglichkeit, Naturboden
oder sonstige notwendige Strukturen. Verhaltensstörungen, Verletzungen
und Todesfälle sind so an der Tagesordnung. „Es wird Zeit, dass wir
diese grausame Tierqual endlich beenden.“ Zahlreiche Länder, wie
Großbritannien, Österreich, Slowenien oder Kroatien, haben die
Pelztierhaltung bereits verboten.
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