(BUP) Auch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip
stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in
Abwasserkanälen ab.
Der Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung
und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der
Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband
die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. "Trotz der
intensiven Diskussionen und trotz des laufenden
EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit
Monaten andauernde politische Blockade", sagte Jörg Simon,
BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.
Die
Verzögerungstaktik zeige sich an vielen Stellen im neuen
Verordnungs-Entwurf: Statt endlich konkrete Schritte zur wirksamen
Nitrat-Reduzierung festzulegen, soll laut neuem Entwurf erst eine
Bund-Länder-Gruppe klären, wie die Stickstoffbelastungen ermittelt
werden und wie viel Düngung künftig erlaubt werden soll. "Erst wenn
diese Klärung gelungen ist, soll dies irgendwann in der Zukunft mit
einer weiteren Novellierung der Düngeverordnung oder vielleicht auch
einer Rechtsverordnung rechtlich verpflichtend festgelegt werden. Eine
Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie würde so frühestens in fünf bis zehn
Jahren beginnen. Damit würde die Bekämpfung der Nitratbelastung auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Der BDEW fordert daher das
Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die Festlegung der Hoftorbilanz in
dem jetzigen Entwurf zu regeln und die Umsetzung nicht noch länger
hinauszuschieben", sagte Simon.
Darüber hinaus beginnen die
zuständigen Behörden erst jetzt mit der Klärung, welche Aktionsprogramme
wo und welche Maßnahmen an den hoch mit Nitrat belasteten Stellen
durchgeführt werden sollen. Erst wenn diese Vorgehensweise
bundeseinheitlich geregelt ist, sollen Maßnahmen durchgeführt werden.
Der Entwurf würde es den Landwirten außerdem ermöglichen, über
theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um
teilweise über 50 Prozent zu erhöhen. "Hinzu kommt: Es fehlt nach wie
vor ein Bußgeldkatalog. Wer überdüngt, bekommt lediglich eine Belehrung.
Das ist absolut unzureichend. Ein Überschreiten der erlaubten Mengen
sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden."
Das Verursacher-
und Vorsorgeprinzip muss aus Sicht der Wasserwirtschaft auch beim Thema
Medikamentenrückstände deutlich gestärkt werden. "Die richtige
Entsorgung von Medikamenten wird vor dem Hintergrund eines stetig
zunehmenden Medikamentenkonsums immer wichtiger. Durch fehlende
Regelungen zur fachgerechten Entsorgung und daraus folgende Einträge in
die Umwelt können auch die Gewässerressourcen für die
Trinkwassergewinnung betroffen sein. Dies sollte vermieden werden. Wir
fordern daher eine verpflichtende Einführung eines bundesweit
einheitlichen Sammel- bzw. Rücknahmesystems für Altmedikamente. Dabei
sollte unter Beachtung des Vorsorgegrundsatzes die Rücknahme von
Altmedikamenten so leicht wie möglich gemacht werden. Und wir fordern
eine Verankerung der fachgerechten Entsorgung im Arzneimittelgesetz mit
Produktverantwortung der Hersteller und damit die Umsetzung europäischen
Rechts (Artikel 127 B der EU-Richtlinie 2004/27/EG). Insgesamt braucht
Deutschland eine neue Arzneimittelstrategie, damit bei Herstellung bzw.
Zulassung die ökologische Abbaubarkeit von Arzneimitteln gleichrangig
berücksichtigt wird."
Simon mahnte zudem einen differenzierten
Ansatz beim Thema Breitbandkabel-Ausbau in Deutschland an. Der BDEW
unterstütze grundsätzlich die Initiativen der EU zum
Breitbandkabelausbau in Deutschland. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen
leisteten hierzu bereits einen wichtigen Beitrag. Aber: "Die Nutzung von
Abwasserkanälen zur Verlegung solcher Kabel lehnen wir ab. Die
Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen kann erhebliche
technisch-chemische Probleme nach sich ziehen: Chemische
Reaktionsprozesse an den Kabeln wären unvermeidbar: Durch die
Abwasserinhaltsstoffe können Korrosionen oder andere Defekte an den
Kabeln auftreten. Das kann einen störungslosen Breitband-Betrieb
verhindern. Völlig ungeklärt ist die Frage, wie eine notwendige
Erneuerung oder Sanierung - also Bauarbeiten - der Kanäle ohne
Beeinträchtigung der Breitbandkabel durchgeführt werden könnte. Das
ständig anfallende Abwasser muss jederzeit in erster Linie im Interesse
des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sicher entsorgt werden können.
Die Wasserwirtschaft im BDEW fordert daher, eine zwangsweise Verlegung
der Breitbandkabel in Abwassernetze auszuschließen. Breitbandkabel im
Abwassernetz dürfen nicht zur Pflicht werden. Beim Breitbandausbau muss
der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberste Priorität haben."
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