(BUP) Dresden. Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zu den aktuellen
Überprüfungen zweier elementarer Naturschutzrichtlinien durch die
EU-Kommission:
„Unsere kostbare Natur wird durch wichtige
europäische Gesetze geschützt. Eine besondere Rolle spielen dabei die
Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen als zentrale Rechtsgrundlage für den
Naturschutz in der Europäischen Union."
"Eine der zentralen
Säulen beider Richtlinien ist die Schaffung des europäischen
Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Dieses schafft bisher auf ca. 10
Prozent der Flächen einen europaweiten Biotopverbund. Dabei handelt es
sich bildlich gesprochen um das 'europäische Tafelsilber der
Naturschutzflächen'. Leider erwägt die Europäische Kommission zurzeit,
diese Gesetze auszuhöhlen und damit die Fortschritte jahrelanger
Naturschutzanstrengungen aufzugeben. Jetzt ist die Unterstützung
möglichst vieler Menschen aus allen 28 EU-Mitgliedsstaaten nötig“, so
der Abgeordnete.
Im Januar startete die EU-Kommission den
„Fitness-Check“ der Vogelschutz- und der
Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker hat Umweltkommissar Karmenu Vella explizit beauftragt, die
„Verschmelzung“ und „Modernisierung“ dieser wichtigsten
EU-Naturschutzgesetze zu prüfen. Dazu werden die EU-Bürger zu einer
Online-Befragung aufgerufen.
"Bis Ende Juni 2015 läuft die
EU-Online-Konsultation. Dabei sind wir als EU-Bürger gefragt. Jeder kann
mitmachen. Ein Bündnis von 100 Naturschutzorganisationen in 28
EU-Ländern hat einen einfachen, komfortablen und schnellen Weg
entwickelt, um an der Online-Konsultation zu den
EU-Naturschutzrichtlinien teilzunehmen. Mit nur zwei Klicks wird bereits
ein ausgefülltes Antwortformular an die EU-Kommission verschickt. 2016
wird die EU-Kommission aufgrund der Ergebnisse dieser Umfrage
beschließen, ob die EU-Naturschutz-Richtlinien unverändert bleiben oder
überarbeitet werden sollen.
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