21. Dezember 2014

Wieder eine KdU Richtlinie gekippt!



Das Jobcenter Gießen muss einer Hartz IV-Bezieherin die vollen Unterkunftskosten erstatten, obwohl diese über der ermittelten Angemessenheitsgrenze liegen. Das entschied das Sozialgericht Gießen am 28. November 2014 (Aktenzeichen: S 25 AS 859/14 ER). Demnach ist das vom Landkreis Gießen vorgelegte... Mehr:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wieder-kdu-richtlinie-gekippt-90016375.php

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