Deutsche
Umwelthilfe kritisiert Entscheidung der neuen Kommissionsspitze, die
dringend notwendige Verschärfung der Luftreinhaltevorschriften
zurückzuziehen
Berlin, 17.12.2014:
Die EU-Kommission will die Verschärfung der europäischen
Luftreinhaltepolitik
stoppen. Dies geht aus dem gestern von Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker und seinem Vize Frans Timmermans vorgestellten Arbeitsprogramm
hervor. Das von seinem Amtsvorgänger José Manuel Barroso 2013 vorgelegte
Luftreinhaltepaket wird zurückgezogen. Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) kritisiert diese Entscheidung als
fatalen Fehler.
„Kommissionspräsident
Juncker wird mit seinem wirtschaftsliberalen Ansatz scheitern, Wachstum
durch den Verzicht auf schärfere Umweltauflagen zu generieren. Aktuell
beklagen
wir in der EU mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle im Jahr als Folge
hoher Luftbelastung. Dabei sind nicht nur die gesundheitlichen, sondern
auch die volkwirtschaftlichen Vorteile einer ambitionierten Gesetzgebung
längst auch in den Gutachten der Vorgängerkommission
belegt“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Brüssel ignoriere,
dass die Umsetzung des Luftreinhaltepaketes in seiner jetzt vorliegenden
Form jährlich 58.000 vorzeitige Todesfälle verhindern könne. Der
ökonomische Vorteil liege zwischen 40 und 140 Milliarden
Euro pro Jahr und damit 12- bis 40-mal höher als die mit der Umsetzung
des Gesetzes verbundenen Kosten.
Die
DUH werde konsequent die strikte Einhaltung der aktuell geltenden
europäischen und nationalen Luftreinhaltevorschriften mit allen
rechtlichen Mittel durchsetzen, so Resch
weiter. „Selbst nach den aktuell geltenden, viel zu laxen
Luftreinhaltevorschriften sind viele Millionen Menschen in Deutschland
Dieselruß- und Stickoxidbelastungen ausgesetzt, die weit über den
gesetzlich erlaubten Grenzwerten liegen“, betont er. Letztlich
sei der Schutz der Menschen vor Ort entscheidend. Daher werde der Druck
auf die Verantwortlichen zur Einhaltung bestehenden Rechts nun
intensiviert.
Zahlreiche
Städte halten die aktuell geltenden Luftreinhaltegrenzwerte für
Feinstaub und Stickstoffdioxid nicht ein. Daher sind weitere Maßnahmen
zur Absenkung der Belastung
unumgänglich. Gegen Darmstadt, Wiesbaden und München hat die DUH
bereits rechtskräftige Verurteilungen vor Gericht erwirkt, weitere
rechtskräftige Titel werden für 2015 erwartet. In allen diesen Fällen
wird die DUH notwendige Verschärfungen wie Fahrverbote
für schmutzige Dieselfahrzeuge auf Straße und Schiene durchsetzen.

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