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Hamburg,
31. Juli 2017 - Zum 15.
Jahrestag der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz zieht die
Stiftung VIER PFOTEN ein enttäuschendes Resümee. CDU und CSU haben sich
zwar vor 15 Jahren für die
Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung zum
wirksamen
Tierschutz abgeleitet. Seit Jahren wird insbesondere in der
Nutztierpolitik versäumt, gesetzlich bindende Regelungen zum Wohle des
Tierschutzes durchzusetzen. Stattdessen setzt Bundesminister
Christian Schmidt auf Ankündigungen, freiwillige Selbstverpflichtungen
mit der Industrie und Arbeitsgruppen. VIER PFOTEN kritisiert, dass
freiwillige Vereinbarungen weder behördlich kontrollierbar
sind, noch sanktioniert werden können. Am 17. Mai 2002 nahm der
Bundestag den
Tierschutz ins Grundgesetz auf, am 1. August 2002 trat die
Gesetzesänderung in Kraft.
Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN: „Im seit 2005 von der CDU/CSU geführten Bundeslandwirtschaftsministerium stehen die Interessen der Agrarindustrie ganz klar vor dem Schutz der Tiere. Insgesamt wird an der bisherigen Arbeit der Bundesregierung kein Wille deutlich, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz durch wirksame Regelungen umzusetzen. Zur Bundestagswahl besteht die Chance, sich für rechtlich wirksame Verbesserungen im Tierschutz auszusprechen, anstatt immer wieder auf Freiwilligkeit zu setzen.“ ___ VIER PFOTEN analysiert Bilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor kurzem eine Bilanz veröffentlicht, die nicht mit Eigenlob spart. Vermeintliche Fortschritte werden als große Erfolge gefeiert. Dabei sieht die Realität der Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland am Ende der Amtszeit von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt nach wie vor sehr traurig aus. Die vollständige Analyse von VIER PFOTEN finden Sie auf: http://www.vier-pfoten.de/themen/tierschutzpolitik/bundestagswahl-2017/geschafft-oder-gescheitert. Beispiel: Staatliches Tierwohl-Label BMEL: „Mit dem staatlichen Tierwohl-Label wollen wir die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern, weil wir mehr Tierwohl für den Verbraucher erkennbar machen – verlässlich und auf einen Blick.“ VIER PFOTEN: „Das staatliche Tierwohllabel ist in seiner jetzigen Form Betrug am Verbraucher. Es zeichnet lediglich den Mindeststandard aus. Solange elementare Tierwohlkriterien nicht bereits in der Einstiegsstufe Anwendung finden, ist das Label nicht mehr als ein Marketinginstrument. Wir fordern: Wo Tierschutz drauf steht, muss auch Tierschutz drin sein!" Beispiel: Schnabelkürzen bei Legehennen BMEL: „Ab Sommer 2018 werden Eier mit Herkunft aus Deutschland nur noch von Legehennen mit unkupierten Schnäbeln stammen.“ VIER PFOTEN: "Routinemäßiges Schnabelkürzen ist per Tierschutzgesetz bereits seit 1986 verboten, es wurde jedoch jahrzehntelang von den Behörden geduldet. Nun versucht das Ministerium dies durch die freiwillige Branchenlösung als Fortschritt zu verkaufen. Die Branche verpflichtet sich damit jedoch nur dazu, endlich Gesetze einzuhalten." Beispiel: Küken tötenBMEL: „Zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei werden derzeit im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung“ unter Hochdruck in die Praxisreife überführt. Damit übernehmen wir eine Vorreiterrolle und schaffen mit Technik aus Deutschland die Voraussetzungen, um das Kükentöten auch international zu beenden." VIER PFOTEN: "Die Branche erwartet, dass das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei frühestens 2019 marktreif sein wird. Durch das Verfahren würden die Eier dann noch vor dem Schlüpfen aussortiert. Diese Methode bietet jedoch keinen Ausstieg aus der einseitigen Zucht und versperrt damit dem Aufbau einer nachhaltigen Hühnerzucht den Weg." ___ Weitere Informationen: http://www.vier-pfoten.de/themen/tierschutzpolitik/bundestagswahl-2017/geschafft-oder-gescheitert/ |
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31. Juli 2017
15 Jahre Staatsziel Tierschutz: VIER PFOTEN kritisiert Untätigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums
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