31. Juli 2017

„Gründe für die Betriebseinstellung Bohrschlammdeponie Brüchau im Jahr 2012“ - Kleine Anfrage von MdL Dorothea Frederking (Grüne) beantwortet: Betreiber legte kein Sickerwasser-Gutachten vor!


Es war eine neue EU-Richtlinie, die dazu führte, dass der Betrieb der Giftschlammgrube zum 01.05.2012 eingestellt werden musste. So viel war schon länger bekannt.

Dorothea Frederking wollte es nun genauer wissen und fragte:
„Welchen von der EU-Richtlinie verlangten konkreten Anforderungen wurde die
Bohrschlammdeponie Brüchau nicht gerecht, sodass sie geschlossen werden
musste?“

Antwort der Landesregierung:

Nach den neuen Bestimmungen „hat der Unternehmer u.a. das Sickerwasserpotenzial der abgelagerten Abfälle und den Schadstoffgehalt des Sickerwassers zu ermitteln und zu bewerten sowie verschmutztes Wasser und Sickerwasser aus der Abfallentsorgungseinrichtung erforderlichenfalls zu behandeln.
Diesen neuen Anforderungen konnte der Unternehmer bis zum gesetzlich vorge-
schriebenen Stichtag aufgrund der Entstehungsgeschichte der Deponie nicht gerecht
werden.“

Diese Antwort befriedigt uns nicht. Wieso "konnte" der Unternehmer Potenzial und Schadstoffgehalt des Sickerwassers nicht ermitteln, was waren konkret die Gründe, die ihm diese Ermittlungen unmöglich machten?

Wieso bestand das LAGB nicht darauf, dass der Unternehmer die in Anhang 6 zu § 22a Abs. 3 Satz 1 ABBergV vorgeschriebenen Ermittlungen und Bewertungen des Sickerwassers vornimmt, zumal sich daraus die Notwendigkeit einer Behandlung der Wässer hätte ergeben können?

Durch den Nachweis der Dichtigkeit hätte GdF den – höchst lukrativen – Betrieb der Grube vermutlich sogar weiterführen können. Befürchtete oder wusste GdF, dass ein Sickerwasser-Gutachten ungünstig ausfallen würde und zog es daher vor, kein Gutachten vorzulegen? - Allemal verdeutlicht das Geschehen um die Betriebsschließung 2012 zusätzlich zu all den sonstigen Unterlagen, dass es absurd ist, die Grube als dicht zu bezeichnen, was LAGB-Abteilungsleiter Poschwald am 23.05.2017 vor dem Kreis-Umweltausschuss in Salzwedel noch für möglich hielt.

Sucht Landesregierung neue Begründung für Abdeckvariante?

Zeitgleich mit der Beantwortung der KA von D.Frederking gab Staatsminister Robra
eine "Beschlussrealisierung" (Drucksache 7/1651) zum Landtagsbeschluss vom 04.05.2017 heraus. Hierin macht er die Wahl der endgültigen Schließungsvariante (Abdeckung oder Verbringung auf geeignete Deponie) abhängig vom Ergebnis der Untersuchung des Gruben-Inventars.

Dies ist bemerkenswert, denn bisher wurde die Entscheidung „Abdeckung oder Verbringung?“ von der Frage der Dichtigkeit der Grube abhängig gemacht.

Erkennt die Landesregierung, dass es immer schwieriger wird, die These einer möglichen Dichtigkeit der Grube aufrecht zu erhalten? Sucht sie deshalb nach einer anderen Begründung für die „endgültige Verwahrung“ der Giftschlämme in Brüchau? - Eines ist unverkennbar: die Landesregierung windet und wendet sich. Um alles in der Welt will sie vermeiden, was im Gicon-Endbericht (2015) als beste Lösung identifiziert wird:

„Die technisch aufwendigste, dafür nachsorgefreie und den höchsten Anforderungen entsprechende Maßnahme ist eine Dekontamination off-site durch Beseitigung des gesamten Abfallkörpers.“

Wir haben Herrn Minister Robra um Aufklärung gebeten (Anhang 2) und werden weiter dafür kämpfen, dass es zu einer Grundreinigung kommt, statt den giftigen Dreck zuzudecken!


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