Höchstes
bayerisches Gericht zwingt Freistaat zur Vorbereitung von
Diesel-Fahrverboten in München bis zum 31.12.2017 – Rechtskräftige
Verurteilung des Freistaats
Bayern aus dem Jahr 2012 und dessen Vollstreckbarkeit vollumfänglich
bestätigt – DUH-Bundesgeschäftsführer warnt vor Neukauf von Diesel-Pkw
angesichts der kommenden Diesel-Fahrverbote in 62 deutschen Städten
München/Berlin 1.3.2017:
Zum
heute veröffentlichten Beschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs im seit 2012 andauernden Rechtsstreit über
"Saubere Luft" in München zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und
dem
Freistaat Bayern erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Mit
dieser Entscheidung kommen
in München ab Anfang 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Wir begrüßen
die heutige Entscheidung des obersten bayerischen Gerichts im seit fünf
Jahren andauernden Kampf der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft"
in der bayerischen Landeshauptstadt. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof
hat das bereits 2012 ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des
VG München bestätigt und die Nichtumsetzung durch den Freistaat
Bayern beim Dieselabgasgift NO2 festgestellt. Unmissverständlich hat
das Gericht die Notwendigkeit von zeitnahen Dieselfahrverboten sowie die
Zwangsgeldandrohung der Vorinstanz bestätigt. Da Freistaat und
Landeshauptstadt während der Verhandlung deutlich machten,
sich mehrere Jahre Zeit nehmen zu wollen, begrüßt die DUH die
Bestätigung und Aufteilung des 10.000 Euro Zwangsgeldbetrags auf drei
Einzelsummen und drei Termine mit Vorlage einen umsetzbaren Konzeptes
für Diesel-Fahrverbote bis zum 31.12.2017."
Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Ab
2018 wird München Dieselfahrverbote verhängen müssen. Die jetzt noch
offene Rechtsfrage, ob bereits die heute geltende Rechtslage
Fahrverbote ermöglicht, wird voraussichtlich im Herbst 2017 durch das
Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bestätigt das Gericht die
erstinstanzlich getroffenen Feststellungen zur Zulässigkeit der
Fahrverbote, wird München sie nach dem jetzigen Beschluss des VGH
Anfang 2018 einführen müssen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht dies
wider Erwarten anders sehen, wird der Bund die Blaue Plakette wegen des
bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens
einführen müssen. An Fahrverboten führt kein Weg vorbei.“
Die
DUH geht davon aus, dass die Fahrverbote für alle Diesel-Pkw, also auch
für Euro 6, gelten werden. Aktuelle Messungen der DUH im Rahmen ihres
Emissions-Kontroll-Instituts
zeigen Überschreitungen der Grenzwerte insbesondere im Winterhalbjahr
von durchschnittlich 700-800 Prozent. Aktuell verkaufte Diesel-Pkw sind
somit nicht sauberer als ältere Euro 4 und 5 Diesel-Modelle. "Wir
können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen. Die
Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass diese Fahrzeuge kurzfristig in
zumindest den 62 deutschen Städten mit Überschreitungen des
No2-Grenzwertes nicht mehr einfahren dürfen",
so Jürgen Resch.
Unterstützt wurde die Klage der DUH von der britischen Organisation ClientEarth.
ClientEarth Geschäftsführer
James Thornton sagt: “This judgment is a triumph for the
health of everyone in Munich. After years of resisting, the local
authorities are finally going to have to fulfil their duty to protect
those who live and work there from dirty air – or face
financial penalties. It also sets the tone for our other clean
air cases in Germany. Judges can take their cues from this ruling,
enforcing local and national government’s duty to clean up toxic and
illegal pollution across the nation ‘as soon as possible’.”
Links:
Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017:
http://l.duh.de/p010317
Zur Pressemitteilung vom 13.2.2017 „Diesel-Fahrverbote in München. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt am 16.2.2017“:
http://l.duh.de/8nvsx
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft:
http://www.duh.de/themen/luftqualitaet/luftverschmutzung-quellen/verkehr/
Mehr über das Projekt „Right to clean air“:
http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/
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