4. Februar 2017

Recht auf Urlaub für Hartz-IV-Bezieher


Hartz-IV-Beziehende haben Anspruch auf Ortsabwesenheit, auch wenn im behandelten Fall das Jobcenter keine Genehmigung erteilte. Der Hintergrund: Hartz-IV-Empfänger nehmen keinen Urlaub in dem Sinne von Arbeitnehmern. Sie unterbrechen also keine Erwerbsarbeit. Aber das Jobcenter verlangt, dass sie für eine eventuelle Arbeitsvermittlung parat stehen, und das können sie im Urlaub nicht. 
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/recht-auf-urlaub-fuer-hartz-iv-bezieher.php

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