4. Februar 2017

Bundesverfassungsgericht prüft Hartz IV-Sanktionen


Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Sanktionen gegen Hartz-IV-Abhängige gegen das Grundgesetz verstoßen, so das ND. Denn das Grundgesetz setzt mit dem Sozialstaat auch ein materielles Existenzminimum voraus. Dieses soll Hartz-IV im Normalfall eben gerade erreichen. Sanktionen werden von diesem Existenzminimum abgerechnet. Es gibt also schwer wiegende Gründe dafür.. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesverfassungsgericht-prueft-hartz-iv-sanktionen.php

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