2. Juni 2016

Jutta Krellmann: Leiharbeit: Verschlimmbesserung à la Nahles

"Es ist wie immer, wenn die große Koalition im Bereich Arbeit zur Tat schreitet: Mit jedem Schritt zum endgültigen Gesetzentwurf wird es immer schlechter für die Beschäftigten. Übrig bleibt dann Murks, der allein den Arbeitgebern hilft", sagt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, angesichts der Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Nahles, dass das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen wird. Krellmann weiter:

"Schon der erste Entwurf sah vor, dass zukünftig auf ein- und demselben Arbeitsplatz dauerhaft Leiharbeitskräfte eingesetzt werden können. Der einzelne Leiharbeiter soll im Normalfall bis zu 18 Monate entliehen werden dürfen. Per Tarifvertrag ist das zukünftig jedoch beliebig verlängerbar und für tarifungebundene Unternehmen wurde die ursprüngliche Obergrenze von 24 Monaten nochmal aufgeweicht. Einige Gewerkschaften müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie sich zu Lasten der Beschäftigten zum Erfüllungsgehilfen der SPD machen. Aber auch ohne den tariflichen Freibrief gilt: Arbeitgeber müssen nur wie in einem Karussell neue Leiharbeitskräfte auf den gleichen Arbeitsplatz einsetzen, um dauerhaft auf billige Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen zurückgreifen zu können. Nach den neuesten Änderungen ist es den Arbeitgebern nun sogar erlaubt, mit einer Unterbrechung von drei Monaten den gleichen Leihar  beiter wieder auf seinen alten Arbeitsplatz zu setzen – zum Ausgangspreis, denn Equal Pay gilt dann nicht mehr. Das ist einzig und allein Interessenpolitik für Arbeitgeber, und die Beschäftigten haben das Nachsehen.

Auch bei Scheinwerkverträgen sind deutliche Verschlechterungen geplant. Bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung unter dem Deckmantel eines Werkvertrages soll der betroffene Arbeitnehmer dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem illegalen Entleiher widersprechen können. Der illegale Entleiher kann zukünftig alle Risiken der illegalen Arbeitnehmerüberlassung ausschließen: Es kommt kein Arbeitsverhältnis mit ihm zustande, und er macht sich nicht wegen Sozialversicherungsbetrug strafbar. Er muss sich einfach direkt bei der Arbeitsaufnahme den Widerspruch unterschreiben lassen. Da spielt es keine Rolle, ob es unwirksam sein soll, wenn der Widerspruch vorab eingefordert wird. Diese aktuelle Änderung am Entwurf ist eine Art Wolf im Schafspelz. Der absehbare Missbrauch von Werkverträgen wird aufgrund dieses Widerspruchrechts mitnichten eingedämmt. In der Praxis wird der Widerspruch bei der Arbeitsaufnahme und nicht davor gegebe  n werden müssen. Genau das wird durch die Änderung aber explizit für wirksam erklärt: Äußerst praktisch für die Arbeitgeber, die somit aus allem fein raus sind. So sieht Stärkung der Sozialpartnerschaft im Hause Nahles aus."

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