(BUP) Zur aktuellen Diskussion um ein Auftrittsverbot für Wildtiere in
Zirkussen erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion,
Hubert Ulrich:
„Erfreulicherweise vertreten inzwischen zahlreiche
saarländische Städte und Gemeinden die Auffassung, dass Wildtiere nicht
in Zirkusse gehören. Vor diesem Hintergrund halten wir den Vorschlag
einer Selbstverpflichtungserklärung der Kommunen, Zirkusbetrieben mit
Wildtieren keine Vorstellungen mehr zu genehmigen, zwar für lobenswert.
Da jedoch Unklarheit darüber herrscht, welche rechtlichen Möglichkeiten
sie überhaupt haben, um ein Verbot auf ihren eigenen Flächen zu
erwirken, brauchen wir eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung.
Entsprechende
Verbots-Empfehlungen seitens des Bundesrates liegen schon aus den
Jahren 2003 und 2011 vor. Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes
im Jahr 2013 hat die Bundesregierung jedoch lediglich eine Ermächtigung
zur Einschränkung der Wildtierhaltung eingefügt. Eingegriffen werden
könne demnach erst, wenn Haltung und Transport „nur unter erheblichen
Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (§11 Absatz 4) möglich sind.
Wir
sind der Auffassung, dass die Wildtierhaltung in Zirkussen grundsätzlich
das Leid der Tiere fördert. Dies stützen auch Feststellungen
fachkundiger Vereinigungen wie der Bundestierärztekammer und der
Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Demnach stehen die ständig
wechselnden Standortbedingungen nicht in Einklang mit Paragraph 2 des
Tierschutzgesetzes. Hinzu kommen für die Tiere der ständige Stress durch
beengte Käfige, durch häufige Auftritte sowie fragwürdige
Dressurmethoden, bei denen nicht selten zur physischen Bestrafung
gegriffen wird. Die Folge können schwerwiegende gesundheitliche Schäden
und Verhaltensstörungen sein.
Es ist unser verfassungsgemäßer
Auftrag, Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen.
Wir fordern von der Landesregierung, sämtliche rechtlichen
Möglichkeiten seitens der Kommunen zu prüfen, um ein Auftrittsverbot zu
erwirken. Eine Orientierung hierfür kann der Leitfaden des
baden-württembergischen Tierschutzbeauftragten bieten. Darin sind
Beschlussempfehlungen auf kommunaler Ebene für ein Auftrittsverbot
formuliert. Darüber hinaus muss die Landesregierung gegenüber der
Bundesregierung darauf drängen, eine entsprechende rechtliche Grundlage
für ein Wildtierverbot in Zirkussen zu schaffen. Zahlreiche EU-Länder
sind Deutschland in dieser Frage bereits voraus und haben eine solche
Regelung längst verabschiedet.“
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