25. Juli 2015

Bund muss rechtliche Grundlage für Wildtierverbot in Zirkussen schaffen

(BUP) Zur aktuellen Diskussion um ein Auftrittsverbot für Wildtiere in Zirkussen erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

„Erfreulicherweise vertreten inzwischen zahlreiche saarländische Städte und Gemeinden die Auffassung, dass Wildtiere nicht in Zirkusse gehören. Vor diesem Hintergrund halten wir den Vorschlag einer Selbstverpflichtungserklärung der Kommunen, Zirkusbetrieben mit Wildtieren keine Vorstellungen mehr zu genehmigen, zwar für lobenswert. Da jedoch Unklarheit darüber herrscht, welche rechtlichen Möglichkeiten sie überhaupt haben, um ein Verbot auf ihren eigenen Flächen zu erwirken, brauchen wir eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung.

Entsprechende Verbots-Empfehlungen seitens des Bundesrates liegen schon aus den Jahren 2003 und 2011 vor. Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 hat die Bundesregierung jedoch lediglich eine Ermächtigung zur Einschränkung der Wildtierhaltung eingefügt. Eingegriffen werden könne demnach erst, wenn Haltung und Transport „nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (§11 Absatz 4) möglich sind.

Wir sind der Auffassung, dass die Wildtierhaltung in Zirkussen grundsätzlich das Leid der Tiere fördert. Dies stützen auch Feststellungen fachkundiger Vereinigungen wie der Bundestierärztekammer und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Demnach stehen die ständig wechselnden Standortbedingungen nicht in Einklang mit Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes. Hinzu kommen für die Tiere der ständige Stress durch beengte Käfige, durch häufige Auftritte sowie fragwürdige Dressurmethoden, bei denen nicht selten zur physischen Bestrafung gegriffen wird. Die Folge können schwerwiegende gesundheitliche Schäden und Verhaltensstörungen sein.

Es ist unser verfassungsgemäßer Auftrag, Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Wir fordern von der Landesregierung, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten seitens der Kommunen zu prüfen, um ein Auftrittsverbot zu erwirken. Eine Orientierung hierfür kann der Leitfaden des baden-württembergischen Tierschutzbeauftragten bieten. Darin sind Beschlussempfehlungen auf kommunaler Ebene für ein Auftrittsverbot formuliert. Darüber hinaus muss die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, eine entsprechende rechtliche Grundlage für ein Wildtierverbot in Zirkussen zu schaffen. Zahlreiche EU-Länder sind Deutschland in dieser Frage bereits voraus und haben eine solche Regelung längst verabschiedet.“

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