(BUP) Nachdem bereits am 30. Oktober die Verkehrsmessstation in der
Leipziger Straße in Frankfurt (Oder) an mehr als 35 Tagen des Jahres
PM10-Konzentrationen von über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter aufwies,
verzeichnete gestern (3. Dezember) auch die Messstation in der Cottbuser
Bahnhofstraße den 36. Überschreitungstag. Damit wurde der zulässige
Grenzwert überschritten.
Verstärkt werden höhere
Feinstaubwetterlagen insbesondere bei winterlichen Hochdruckwetterlagen
wie in den letzten Tagen, in deren Folge bereits vorbelastete Luftmassen
aus östlichen Richtungen mitverantwortlich für die schlechte
Luftqualität sind. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie lässt ausdrücklich 35
Überschreitungstage im Jahr zu.
2013 wurden in der Bahnhofstraße
in Cottbus 21 Überschreitungstage gemessen und der Grenzwert damit klar
eingehalten. Die im Vergleich dazu erheblich gestiegene Belastung 2014
wird aber nur zu einem kleinen Teil von einem erhöhten Verkehrsaufkommen
vor Ort verursacht, das aus einer baustellenbedingten Teilsperrung
einer benachbarten Hauptverkehrsstraße resultiert. Das beweist der
Lokalanteil der NO2-Immission, der nahezu wetterlagenunabhängig ist und
2014 nur um vier Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist.
Der
Haupteinfluss auf das Feinstaub-Immissionsniveau geht von der
großräumigen Hintergrundbelastung aus, die entscheidend von der
Wetterlage gesteuert wird. So traten 2014 gegenüber den beiden Vorjahren
wesentlich häufiger stationäre Hochdruckgebiete über Osteuropa auf, die
mit andauernden östlichen und südöstlichen Winden einen erheblichen
PM10-Ferntransport bedingten. In der Bahnhofstraße und an der Messstelle
in der wenig entfernten Wilhelm-Külz-Straße gingen allein 23
beziehungsweise 20 Überschreitungstage auf das Konto des Ferntransports
und der hohen regionalen Hintergrundkonzentrationen.
Auch in
Frankfurt (Oder) sind der grenzüberschreitende Luftmassenaustausch und
hohe regionale Belastungen für 24 Überschreitungstage verantwortlich. An
solchen meteorologisch ungünstigen Tagen können allein lokale Maßnahmen
keine ausreichende Minderung bewirken. Durch EU-Richtlinien
verpflichtend umzusetzende Emissionsminderungsprogramme werden
europaweit erst in den kommenden Jahren vollständig greifen und zu einer
Minderung der großräumigen Hintergrundkonzentration führen.
Quelle: mlul.brandenburg.de
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