27. April 2014

Fassadenbonus für Treppenanlage

Fassadenbonus für Treppenanlage



Der
bis 2008 gewährte Fassadenbonus steht einem Anlagenbetreiber auch zu,
wenn sich die Module nicht an einer Fassade befinden – solange sie fest
mit dem Gebäude verknüpft und wesentlicher Bestandteil des selbigen sind
und eine weitere Funktion neben der Stromproduktion erfüllen. Dies hat
die Clearingstelle EEG in einem gerade veröffentlichten Votum entschieden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...