Berlin, 11. April 2014. Giftpanscher
bleiben straffrei, riskante Schlachtabfälle werden mit farblosen Farben
markiert: Das Lebensmittelrecht in Deutschland und der EU schützt die Interessen
der Unternehmen oft besser als die der Verbraucher. Das belegt exemplarisch eine
Liste der zehn verheerendsten Gesetze, die die Verbraucherorganisation foodwatch
heute veröffentlicht hat.
"Wer solche Gesetze verabschiedet, schadet
nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der Demokratie", erklärte
foodwatch-Sprecher Martin Rücker. "Sie
sind entweder handwerklich lausig gemacht oder bieten absichtsvoll so wahnwitzig
große Schlupflöcher für Betrug und Täuschung, dass sich der Verdacht aufdrängt:
Die Lobbyisten der Industrie haben diese Gesetze selbst geschrieben."
Die Liste der 10 irrsinnigsten
Gesetze:
1.
Wirkungslose Abstandsregeln für
Gentechnik-Felder. Verbraucher und Bauern sollen bei Gentechnik Wahlfreiheit
haben. Deshalb gibt es Mindestabstände zwischen Feldern mit und ohne
genveränderte Pflanzen. Das sind, je nach Land, mal 150, mal 500 Meter. Eine
Rechnung, die ohne die Bienen gemacht wurde: Die fliegen mehrere Kilometer weit
und tragen genveränderte Pollen so unbeeindruckt weiter.
2.
Je mehr Dioxin da ist, umso mehr
wird erlaubt. Zum Schutz der Verbraucher gibt es Dioxin-Grenzwerte. Deren
Höhe richtet sich jedoch nicht in erster Linie danach, wie viel Gift
gesundheitlich vertretbar ist - sondern danach, wie hoch Lebensmittel
tatsächlich belastet sind. Enthält ein Produkt (wie Fischöl oder -leber von
Ostseefischen) besonders viel Dioxin, wird der Grenzwert raufgesetzt, damit
genügend Ware auf den Markt gelangt.
3.
Azo-Farbstoffe: Warnhinweise nur
im Kleingedruckten. So genannte Azo-Farbstoffe machen vor allem Süßigkeiten
oder Eis knallig bunt, sie stehen jedoch im Verdacht, das
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) auszulösen. Darauf hat
die EU reagiert - nicht jedoch mit einem Verbot, obwohl es genügend andere,
unbedenkliche Farbstoffe gibt. Sie schreibt lediglich einen versteckten
Mini-Warnhinweis im Kleingedruckten vor: Wer den nicht sieht, hat Pech
gehabt.
4.
Zucker-Empfehlungen direkt von
der Industrie. Der menschliche Körper ist nicht auf die Aufnahme von Zucker
angewiesen, er bildet ihn aus Kohlenhydraten selbst. Die EU macht es dennoch
möglich, dass Lebensmittelhersteller einem Erwachsenen die Aufnahme von 90 Gramm
Zucker am Tag als "empfohlene Tageszufuhr" oder "Richtwert" auf den Verpackungen
empfehlen. Der Wert kommt jedoch nicht etwa von der europäischen
Lebensmittelbehörde EFSA oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, sondern
direkt vom europäischen Lobbyverband der Lebensmittelindustrie, damals unter dem
Namen CIAA: Die EU hat ihn einfach ins Gesetz geschrieben. Ein Antrag, die Werte
wissenschaftlich erst einmal überprüfen zu lassen, fand im Europaparlament 2011
keine Mehrheit.
5.
Uran-Limits für Leitungswasser,
aber nicht für Mineralwasser. Natürliche Uranvorkommen belasten in manchen
Regionen das Grundwasser - das giftige Schwermetall kann lebenswichtige Organe
wie die Nieren schädigen. Die Bundesregierung hat daher 2011 einen Grenzwert
eingeführt. Der gilt allerdings nur Trinkwasser, nicht für Mineralwasser. Der
Unterschied zwischen Wasser aus dem Hahn und Wasser aus der Flasche: Für
Mineralwasser ist nicht das Gesundheits-, sondern das Agrarministerium
zuständig.
6.
Zusatzstoffe: Kennzeichnung im
Supermarkt, aber nicht im Restaurant. Bei verpackten Lebensmitteln weist die
Zutatenliste alle eingesetzten Zusatzstoffe ("E-Nummern") aus. In der
Gastronomie jedoch müssen viele Zusatzstoffe nicht genannt werden - zum Beispiel
das umstrittene Phosphat (E450). Wer im Restaurant isst, ist Verbraucher zweiter
Klasse.
7.
Lückenhafte Dioxintests. Nach
dem Dioxin-Skandal 2011 kündigte die Bundesregierung an, Futtermittelherstellern
"eine systematische […] Eingangsuntersuchung auf Dioxine" und andere
unerwünschte Stoffe vorzuschreiben. Heraus kam eine EU-Verordnung, nach der
allerdings nur Fette und Öle auf Dioxin getestet werden müssen, andere
Futter-Zutaten nicht. Und die nur eine Stichprobe pro 1000 Tonnen (!)
vorschreibt - das heißt: In einem Konvoi von 50 Lastwagen wird eine einzige
Probe gezogen. "Systematische" Tests? Die stehen im Aktionsplan der
Bundesregierung, aber nicht im Gesetz.
8.
Farblose Farbe zum Markieren
riskanter Schlachtabfälle. Infolge von BSE muss potenziell gefährliches
Tiermehl eingefärbt werden, damit es nicht wieder in die Nahrungskette gelangen
kann. Doch die EU-Gesetze erlauben es, riskante Schlachtabfälle allein mit der
Chemikalie GTH zu markieren - deren Eigenschaft: Sie ist farb- und geruchlos,
kann nur im Labor nachgewiesen werden. Dem Betrug sind damit Tür und Tor
geöffnet.
9.
Gesundheitsinformationen erst auf
Anfrage: Behörden in Deutschland wissen, wie stark Chips mit Acrylamid oder
Mineralwasser mit Uran belastet ist. Uns Verbrauchern verraten sie das meistens
nicht. Es sei denn, wir fragen nach. Das Verbraucherinformationsgesetz regelt
inzwischen, dass auf Antrag Zugang zu solchen Informationen gewährt wird. Das
Problem: Verbraucher müssen erst einmal wissen, was die Behörden wissen, damit
sie danach fragen können. Denn die "Verbraucherinformation" geht laut Gesetz
nicht so weit, dass die Behörden solche Informationen von sich aus weitergeben
müssen.
10.
Straffreiheit für
Giftmischer. Ein Futtermittelhersteller geht straffrei aus, wenn er den
Behörden meldet, dass Gift in seinem Tierfutter steckt - eine Frist für die
Meldung gibt es nicht. Die Folge: Weiß ein Unternehmen, dass seine Futtermittel
giftbelastet sind, kann es das Futter trotzdem erst einmal verkaufen und später
- wenn das Gift längst verfüttert ist und Eier oder Fleisch belastet -
Selbstanzeige erstatten: Strafrechtlich hat das Unternehmen nichts zu
befürchten. Denn es gilt ein "Verwendungsverbot": Die Informationen aus der
Selbstanzeige dürfen nicht gegen das Unternehmen verwendet werden. Die
Staatsanwälte dürfen nicht einmal ermitteln. Anders als bei Selbstanzeigen von
Steuersündern - wie im Fall Uli Hoeneß diskutiert - gibt es keine formalen
Anforderungen an die Selbstanzeige.
foodwatch-Sprecher Martin Rücker:
"Lebensmittel waren noch nie so
sicher wie heute, das wiederholen Industrie und Politiker mantra-artig. Ein
Blick auf die teils hoffnungslos absurde Gesetzgebungspraxis zeigt, dass es eine
Vielzahl von Risiken gibt, die leicht vermieden werden können."
Link:
- Die Liste der 20 irrsinnigsten
Gesetze als pdf-Datei: bit.ly/1hxCBAM

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