22 Umweltzonen werden in
Nordrhein-Westfalen gleichzeitig auf ’grün’ scharfgestellt
Berlin, 3.4.2014: In ihrem
Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD angekündigt, zur
Verbesserung der Luftqualität die „Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für PKW und
leichte Nutzfahrzeuge weiter zu fördern“. Dies ist nach Ansicht der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) dringend erforderlich: Zum 1. Juli 2014 werden in
Nordrhein-Westfalen 22 Umweltzonen auf „grün“ scharfgestellt. In der Folge
dürfen 900.000 Euro 3 Diesel-Fahrzeuge mit gelber Plakette ab diesem Zeitpunkt
nicht mehr ins Ruhrgebiet sowie in weitere NRW-Metropolen einfahren. Die
Maßnahme ist seit Jahren überfällig angesichts der andauernden hohen
Luftverschmutzung durch Dieselmotorabgasen in den Ballungszentren des
bevölkerungsreichsten Bundeslands.
Derzeit erreichen die DUH zahlreiche
Anfragen verunsicherter Fahrzeughalter zur Dieselrußfilter-Nachrüstung.
Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages feierten im Dezember
2013 Umweltpolitiker der Union und der SPD die darin festgeschriebene
Wiederaufnahme der Nachrüstförderung rechtzeitig vor der Verschärfung der
NRW-Umweltzonen zur Jahresmitte 2014. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte
sich persönlich dafür eingesetzt, die Weiterführung im Koalitionsvertrag
aufzunehmen.
Weniger als drei Monate bleiben bis zur
Umstellung der nordrhein-westfälischen Umweltzonen. Deshalb forderte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch Umweltministerin Barbara Hendricks
sowie die Umwelt-, Finanz- und Haushaltspolitiker der Regierungsparteien auf,
sich im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 2014 schnell über die
Modalitäten der Nachrüst-Förderung einig zu werden. Die rückwirkende Förderung
der Nachrüstung müsse – wie bereits im Jahre 2010 praktiziert – noch in der
ersten Aprilhälfte angekündigt werden.
„Noch nie zuvor waren so viele
Autofahrer gleichzeitig von Verschärfungen ihrer Umweltzone betroffen wie zur
Jahresmitte in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig verbleiben weniger als drei
Monate für eine ordnungsgemäße Nachrüstung. Autobesitzer, die sich keinen
Neuwagen leisten können, müssen ihr Altfahrzeug nachrüsten, sonst dürfen sie mit
ihrem Dieselstinker nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Betroffen sind
private Pkw-Halter, aber auch zahlreiche Handwerker und Mittelständler, die mit
ihren Lieferfahrzeugen mobil bleiben wollen“, so Resch. Er betonte, dass
die Politik den Menschen vor Ort dabei helfen muss, sich und ihre Mitbürger vor
krebserregendem Dieselruß zu schützen und außerdem durch die Rußminderung einen
wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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