2. April 2014

Deutsche Umwelthilfe fordert rückwirkende Förderung der Rußfilter-Nachrüstung


 
22 Umweltzonen werden in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig auf ’grün’ scharfgestellt
 
Berlin, 3.4.2014: In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD angekündigt, zur Verbesserung der Luftqualität die „Umrüstung mit Rußpartikelfiltern für PKW und leichte Nutzfahrzeuge weiter zu fördern“. Dies ist nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) dringend erforderlich: Zum 1. Juli 2014 werden in Nordrhein-Westfalen 22 Umweltzonen auf „grün“ scharfgestellt. In der Folge dürfen 900.000 Euro 3 Diesel-Fahrzeuge mit gelber Plakette ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ins Ruhrgebiet sowie in weitere NRW-Metropolen einfahren. Die Maßnahme ist seit Jahren überfällig angesichts der andauernden hohen Luftverschmutzung durch Dieselmotorabgasen in den Ballungszentren des bevölkerungsreichsten Bundeslands.
 
Derzeit erreichen die DUH zahlreiche Anfragen verunsicherter Fahrzeughalter zur Dieselrußfilter-Nachrüstung. Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages feierten im Dezember 2013 Umweltpolitiker der Union und der SPD die darin festgeschriebene Wiederaufnahme der Nachrüstförderung rechtzeitig vor der Verschärfung der NRW-Umweltzonen zur Jahresmitte 2014. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte sich persönlich dafür eingesetzt, die Weiterführung im Koalitionsvertrag aufzunehmen.
 
Weniger als drei Monate bleiben bis zur Umstellung der nordrhein-westfälischen Umweltzonen. Deshalb forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch Umweltministerin Barbara Hendricks sowie die Umwelt-, Finanz- und Haushaltspolitiker der Regierungsparteien auf, sich im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 2014 schnell über die Modalitäten der Nachrüst-Förderung einig zu werden. Die rückwirkende Förderung der Nachrüstung müsse – wie bereits im Jahre 2010 praktiziert – noch in der ersten Aprilhälfte angekündigt werden.
 
„Noch nie zuvor waren so viele Autofahrer gleichzeitig von Verschärfungen ihrer Umweltzone betroffen wie zur Jahresmitte in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig verbleiben weniger als drei Monate für eine ordnungsgemäße Nachrüstung. Autobesitzer, die sich keinen Neuwagen leisten können, müssen ihr Altfahrzeug nachrüsten, sonst dürfen sie mit ihrem Dieselstinker nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Betroffen sind private Pkw-Halter, aber auch zahlreiche Handwerker und Mittelständler, die mit ihren Lieferfahrzeugen mobil bleiben wollen“, so Resch. Er betonte, dass die Politik den Menschen vor Ort dabei helfen muss, sich und ihre Mitbürger vor krebserregendem Dieselruß zu schützen und außerdem durch die Rußminderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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