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2. April 2014
BBU fordert von Bundes-Umweltministerin Hendricks ein unzweideutiges Bekenntnis zu einem Fracking-Verbot
(Bonn, Berlin, 02.04.2014) Als Sturm im Wasserglas bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das Aufsehen, das die neuesten Äußerungen von Bundes-Umweltministerin Hendricks zum Fracking hervorgerufen haben. Während öffentlichkeitswirksam von einem „Fracking-Verbot“ gesprochen wird, entpuppen sich die Aussagen der Umweltministerin bei näherem Hinsehen lediglich als ein Plädoyer für eine Fracking-Regulierung. Der BBU fordert die Umweltministerin daher auf, statt einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes gemeinsam mit Wirtschaftsminister Gabriel einen Entwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.
Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zum Vorstoß von Frau Hendricks: „Die verbale Absage der Bundes-Umweltministerin an Fracking bleibt folgenlos. Statt den Entwurf eines ausnahmslosen Fracking-Verbots vorzulegen, will die Ministerin lediglich die Rahmenbedingungen festlegen, unter denen gefrackt werden darf. Festgeschrieben werden soll nur ein Verbot des Einsatzes umwelttoxischer Substanzen. Um welche Substanzen es sich hierbei handelt, ist unklar. Das Chemikalienrecht kennt diesen Begriff nicht. Wir fordern Frau Hendricks auf, die Pläne von Altmaier und Rösler aus der letzten Legislaturperiode nicht wieder aufzuwärmen, sondern ein unzweideutiges Bekenntnis zu einem ausnahmslosen Fracking-Verbot abzugeben.“
Der BBU fordert daher die Aufnahme eines neuen Paragraphen in das Bundesberggesetz. Der neue § 49a „Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Hydraulic Fracturing“ soll lauten: „Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Hydraulic-Fracturing ist verboten.“ Nur durch eine derartige Formulierung wird den Interessen der zahlreichen Bürgerinitiativen in der gesamten Republik entsprochen, die engagiert gegen Fracking kämpfen.
Die Anti-Fracking-Initiativen treffen sich am 1. und 2. Mai in Hamburg-Bergedorf zu einem bundesweiten Strategietreffen, um weitere Aktionen gegen Fracking zu organisieren. Interessierte Anti-Fracking-Initiativen finden weitere Informationen dazu unter http://bi-ffh.de.
Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de
; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
BBU-Aufnahmeantrag: http://www.bbu-online.de/html/antrag.htm
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