Die Verdachtskultur gegen die Zivilgesellschaft
hat eine neue Form erhalten. Was bisher als "Extremismusklausel" Initiativen zur
Gesinnungsschnüffelei nötigte, nennt sich nun "Begleitschreiben". Als solches
ist es bindender Bestandteil des Zuwendungsbescheids und stellt auch in Zukunft
Kriterien auf, die einem ,,Gesinnungstest" gleichkommen. Auch wenn die
geförderten Träger selbst keine Klausel mehr unterzeichnen müssen, was sicher
ein Teilerfolg des zivilgesellschaftlichen Engagements und für die Initiativen
eine Erleichterung ist, bleiben sie dennoch weiterhin mit denselben
Anforderungen konfrontiert. Bei genauem Hinsehen wird klar: Auch nach ihrer
,,Abschaffung" lebt der Geist der Klausel weiter.
Ministerin Schwesig
hat sich zwar bemüht, die Extremismusklausel abzuschaffen. Ihr begrüßenswerter
Vorstoß führte aber leider faktisch zu keiner inhaltlichen Verbesserung.
Letztlich wurde sie vom Koalitionspartner über den Tisch gezogen und wir finden
es bitter, dass dies nun den Projektträgern auch noch als Erfolg verkauft werden
soll. Respekt sieht anders aus.
Wir fordern die Bundesregierung auf,
die Arbeit der Zivilgesellschaft zur Stärkung unserer Demokratie endlich
rückhaltlos anzuerkennen. Mit der Unsicherheit für Anti-Nazi-Initiativen in
Bezug auf ihre Kooperationspartner muss Schluss sein. Gerade angesichts der
Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU sollte es
auch der Regierung ein Anliegen sein, sämtliche bürokratischen Hürden für
Initiativen gegen Rechts auszuräumen. Dazu gehört die Streichung aller rechtlich
unbestimmten und misstrauensgeleiteten Auflagen zur Zusammenarbeit gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - egal in welcher
Verpackung.
http://www.gruene-bundestag.de
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