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27. Februar 2014
Halina Wawzyniak: Karlsruher Urteil zur Dreiprozenthürde - erwartbar und konsequent
"Indem es die Dreiprozenthürde erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt hat, hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zu Sperrklauseln bei der Europawahl konsequent fortgeführt. Das Urteil ist richtig und zu begrüßen, denn es ermöglicht echte Chancengleichheit bei der Wahl. Ein Verfahren in Karlsruhe wäre uns jedoch erspart geblieben, wenn die anderen bei der Einführung der Dreiprozenthürde im Bundestag vertretenen Fraktionen, also Union, FDP, SPD und Grüne, auf DIE LINKE gehört hätten. Wir haben von Anfang an auf die Verfassungswidrigkeit dieser Sperrklausel hingewiesen", kommentiert Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Dreiprozenthürde bei der Europawahl. Wawzyniak weiter:
"Unabhängig von den Urteilsgründen ist es eine politische Frage, wie mit der Sperrklausel bei Bundestagswahlen umzugehen ist. DIE LINKE fordert den völligen Verzicht auf derartige Hürden. Der Souverän sind die Wählerinnen und Wähler. Sie allein sollen über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden. Zu einer freien Wahl und zur Chancengleichheit gehört, dass man jede Partei wählen kann ohne Angst haben zu müssen, dass die Stimmen wegen einer Sperrklausel verloren gehen. Die Funktionsfähigkeit des Parlaments kann kein Grund zur Einschränkung der freien Wahl sein, denn nicht die Wählerinnen und Wähler haben sich nach der Arbeitsweise der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu richten, sondern die Arbeitsweise des Parlaments nach dem Votum des Souveräns."
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