Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung
05/14
26.02.2014
Europawahlen: Drei-Prozent-Sperrklausel gekippt +++
Beschwerde von Mehr Demokratie erfolgreich: Karlsruhe erklärt Sperrklausel für
verfassungswidrig
Mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahlen zum
EU-Parlament für verfassungswidrig zu erklären. Die Entscheidung ist heute mit
fünf zu drei Richterstimmen gefallen. Eingeführt worden war die Klausel im
letzten Juni von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der Linksfraktion. Mehr Demokratie hatte
dagegen zusammen mit 1.099 Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde
eingelegt, Prozessbevollmächtigter war der Staatsrechtler Matthias Rossi,
Professor an der Universität Augsburg.
„Wir freuen uns, dass das Gericht
unsere Auffassung bestätigt hat und damit dem Versuch der etablierten Parteien,
Wahlrechtsänderungen zu ihren Gunsten zu betreiben, einen klaren Riegel
vorgeschoben hat“, so Michael Efler, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie
e.V. „Die Stimmen von Bürgerinnen und Bürger für kleinere Parteien gehen nun
also kaum noch verloren.“ Das Argument der Befürworter einer Sperrklausel
lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch eine
Zersplitterung in viele kleinere Parteien gefährdet sei. Jedoch sind im
Parlament bereits mehr als 160 Parteien aus ganz Europa vertreten. Zusätzliche
Parteien würden also nicht stark ins Gewicht fallen, da sich die meisten
Parteien sowieso zu Fraktionen zusammenschließen. Das Gericht vertritt in
seinem Urteil darüber hinaus die Auffassung, dass mit der Sperrklausel der
Grundsatz der Gleichheit der Stimmen und die Chancengleichheit der Parteien
gefährdet sei. Aus demselben Grund hatte es im November 2011 bereits die damals
geltende Fünf-Prozent-Hürde als unzulässig verworfen. Auch ein Gutachten des
Bundesinnenministeriums (BMI), das kurz nach dem Urteil des BVerfGE ebenfalls im
November 2011 verfasst wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass "[...] tragende
Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer
2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]." Das BMI hatte versucht, die
Veröffentlichung dieses Dokuments zu verbieten.
„Der Grundsatz der
Gleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit ist aus unserer Sicht übrigens
auch mit der Fünf-Prozent-Hürde bei den Bundestags- und Landtagswahlen
gefährdet. Immerhin sind dabei 15,7 Prozent, also knapp sieben Millionen
Stimmen, verloren gegangen“, so Efler weiter. Auch bei den Landtagswahlen in
Bayern seien gut 14 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen. Mehr
Demokratie kritisiert deswegen auch die für Landtags- und Bundestagswahlen
geltende Fünf-Prozent-Hürde und fordert eine Neuregelung.
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