Nach dem Erörterungstermin zu den Berleburger Schaumstoffwerken: BBU und BUND NRW fordern vollständigen Verzicht auf TDI-Einsatz

Als wichtigen Teilerfolg sehen die Umweltverbände Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland Nordrhein-Westfalen (BUND NRW) die Reduzierung des
zukünftig geplanten Einsatzes der sehr giftigen Chemikalie TDI
(Toluol-2,4-diisocyanat) bei der Änderung des Werks der Berleburger
Schaumstoffwerke. Die Umweltverbände fordern die Firma nun auf,
endgültig auf den Einsatz von TDI zu verzichten und damit den Schutz der
Bevölkerung in der Umgebung des Werks sicherzustellen.
Auf dem
Erörterungstermin am 16.12.2013 hatte der Betreiber der Berleburger
Schaumstoffwerke aufgrund des eingereichten Einspruchs beider
Umweltverbände verkündet, dass er die Mengen von TDI in seinem
Lagerbehälter von 8 m3 auf 1 m3 reduzieren wolle. Mit dieser
Teilrücknahme verbunden war auch eine Reduzierung der Mengen im
TDI-Reaktor. Zahlreiche Kritikpunkte wie die Gewährleistung angemessener
Abstände zwischen dem Betrieb und der Wohnbebauung, Maßnahmen bei einer
Überflutung des Betriebs oder die Lärmbelastung durch den beantragten
Rund-um-die-Uhr-Betrieb blieben jedoch ungelöst.
Claudia
Baitinger vom BUND NRW erklärt hierzu. „Die Teilrücknahme ist ein
wichtiger Teilerfolg für die Umweltverbände. Doch die Gefahr für die
Bevölkerung ist noch nicht gebannt. Wir fordern einen vollständigen
Verzicht auf den sehr giftigen Stoff TDI. Nur so kann die Bevölkerung
sicher geschützt werden. Auf dem Erörterungstermin haben sich zudem
zahlreiche Defizite des Konzepts des Betreibers gezeigt. Auch
hinsichtlich dieser Kritikpunkte sind Maßnahmen festzulegen.“
Oliver Kalusch vom BBU ergänzt: „Für uns ist klar, dass die
Teilrücknahme nicht erfolgte, um der Bevölkerung einen Gefallen zu tun,
sondern weil die Anlage sonst unter die strengen Sicherheitsvorschriften
der Störfall-Verordnung gefallen wäre. Wir gehen jedoch davon aus, dass
der Betrieb auch mit dieser Mengenreduzierung noch unter die
Störfall-Verordnung fällt. Wir haben deshalb bei der Bezirksregierung
Arnsberg die Übermittlung einer genauen Analyse des gesamten Betriebs
beantragt. Sobald uns diese Darstellung vorliegt, werden wir sie
intensiv prüfen und unsere Einschätzung der Bezirksregierung vorlegen.“
Eine wichtige Bedeutung auf dem Erörterungstermin kam der Einstufung
von Abfällen gemäß den Kriterien der Störfall-Verordnung zu. Dabei wurde
der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit KAS-25 herangezogen.
Das positive Ergebnis: Der Betreiber kündigte eine Einzelfallprüfung
an, mit der das Entstehen und die chemische Zusammensetzung von
Fehlchargen bereits im Reaktor überprüft werden. So soll das Entstehen
von giftigen Abfällen vermieden werden. Damit hat der Leitfaden bereits
jetzt eine stärkere Überprüfung chemischer Reaktionen im industriellen
Prozess zur Folge. Resultat ist ein verbesserter Schutz der Bevölkerung
und der Umwelt.
Weitere Informationen: http://www.bund-nrw.de/
, http://www.bbu-online.de/
.
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