19. Dezember 2013

Nach dem Erörterungstermin zu den Berleburger Schaumstoffwerken: BBU und BUND NRW fordern vollständigen Verzicht auf TDI-Einsatz




Als wichtigen Teilerfolg sehen die Umweltverbände Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Nordrhein-Westfalen (BUND NRW) die Reduzierung des zukünftig geplanten Einsatzes der sehr giftigen Chemikalie TDI (Toluol-2,4-diisocyanat) bei der Änderung des Werks der Berleburger Schaumstoffwerke. Die Umweltverbände fordern die Firma nun auf, endgültig auf den Einsatz von TDI zu verzichten und damit den Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Werks sicherzustellen.

Auf dem Erörterungstermin am 16.12.2013 hatte der Betreiber der Berleburger Schaumstoffwerke aufgrund des eingereichten Einspruchs beider Umweltverbände verkündet, dass er die Mengen von TDI in seinem Lagerbehälter von 8 m3 auf 1 m3 reduzieren wolle. Mit dieser Teilrücknahme verbunden war auch eine Reduzierung der Mengen im TDI-Reaktor. Zahlreiche Kritikpunkte wie die Gewährleistung angemessener Abstände zwischen dem Betrieb und der Wohnbebauung, Maßnahmen bei einer Überflutung des Betriebs oder die Lärmbelastung durch den beantragten Rund-um-die-Uhr-Betrieb blieben jedoch ungelöst.

Claudia Baitinger vom BUND NRW erklärt hierzu. „Die Teilrücknahme ist ein wichtiger Teilerfolg für die Umweltverbände. Doch die Gefahr für die Bevölkerung ist noch nicht gebannt. Wir fordern einen vollständigen Verzicht auf den sehr giftigen Stoff TDI. Nur so kann die Bevölkerung sicher geschützt werden. Auf dem Erörterungstermin haben sich zudem zahlreiche Defizite des Konzepts des Betreibers gezeigt. Auch hinsichtlich dieser Kritikpunkte sind Maßnahmen festzulegen.“

Oliver Kalusch vom BBU ergänzt: „Für uns ist klar, dass die Teilrücknahme nicht erfolgte, um der Bevölkerung einen Gefallen zu tun, sondern weil die Anlage sonst unter die strengen Sicherheitsvorschriften der Störfall-Verordnung gefallen wäre. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Betrieb auch mit dieser Mengenreduzierung noch unter die Störfall-Verordnung fällt. Wir haben deshalb bei der Bezirksregierung Arnsberg die Übermittlung einer genauen Analyse des gesamten Betriebs beantragt. Sobald uns diese Darstellung vorliegt, werden wir sie intensiv prüfen und unsere Einschätzung der Bezirksregierung vorlegen.“

Eine wichtige Bedeutung auf dem Erörterungstermin kam der Einstufung von Abfällen gemäß den Kriterien der Störfall-Verordnung zu. Dabei wurde der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit KAS-25 herangezogen. Das positive Ergebnis: Der Betreiber kündigte eine Einzelfallprüfung an, mit der das Entstehen und die chemische Zusammensetzung von Fehlchargen bereits im Reaktor überprüft werden. So soll das Entstehen von giftigen Abfällen vermieden werden. Damit hat der Leitfaden bereits jetzt eine stärkere Überprüfung chemischer Reaktionen im industriellen Prozess zur Folge. Resultat ist ein verbesserter Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.

Weitere Informationen: http://www.bund-nrw.de/
 
, http://www.bbu-online.de/
 
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