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30. Oktober 2018
Windkraft gemeinsam vor Ort gestalten statt gesetzlich verhindern
Bundesrat befasst sich mit Vorschlägen zur Einschränkung der Windenergie – Deutsche Umwelthilfe lehnt solche Hemmnisse entschieden ab – Stattdessen muss frühzeitige Beteiligung der Bürger gesetzlich festgelegt werden – Kommunen müssen von regelmäßigen Sonderzahlungen der Windkraftbetreiber profitieren
Berlin, 30.10.2018: Am kommenden Donnerstag, dem 1. November, wird im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über zwei Vorlagen zur Windenergie entschieden. Der von Brandenburg eingereichte Antrag hebt die grundsätzliche Privilegierung des Baus von Windenergieanlagen auf. Gemeinden könnten dann ohne Begründung den Bau von Windenergieanlagen ablehnen. Der von NRW eingebrachte Antrag ermöglicht den Ländern, Abstände von Windenergieanlagen z.B. zu Wohnbebauungen festzulegen. In der Vergangenheit führte eine solche Regelung in Bayern zu sehr hohen Abständen, die den Windkraftausbau dort faktisch zum Erliegen brachte. Das Votum der Ausschüsse geht als Empfehlung an das Plenum des Bundesrats, das dann mehrheitlich entscheidet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Ausschüsse auf, sich gegen die beiden vorliegenden Anträge auszusprechen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen besteht ein hohes Risiko, dass bundesweit deutlich weniger Anlagen als bisher gebaut werden können. Damit rückt die einzige Chance, aus der klimaschädlichen Kohleverstromung herauszukommen, in weite Ferne. Gerade Brandenburg und NRW sollten als Länder mit dem Auslaufmodell Kohlenutzung ein Interesse daran haben, eine Nachfolgetechnologie zu fördern.“
Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, ergänzt: „Die Länder begründen ihre Anträge mit abnehmender Akzeptanz neuer Windenergieanlagen und wollen den Kommunen mehr Versagungsgründe liefern. Notwendig sind stattdessen eine frühere Beteiligung der Bürger an der Standortplanung und eine finanzielle Teilhabe der Kommunen. Bisher ist es bei Projekten mit weniger als 20 Windkraftanlagen nicht verpflichtend, die Bürger einer Kommune bereits zu Planungsbeginn der konkreten Anlagenstandorte zu informieren. Gestaltungsspielräume bleiben ungenutzt. Für eine verbesserte finanzielle Teilhabe bietet sich eine Sonderabgabe der Windparkbetreiber an die Kommunen an, mit der sie kommunale Aufgaben wie Infrastruktur wahrnehmen können. Die ursprünglich dafür den Kommunen zugedachte Gewerbesteuer konnte diese Aufgabe nicht erfüllen.“
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien darauf, den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, 2017 waren es 38 Prozent. Dafür müssten die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz festgelegten jährlichen Ausbaumengen ansteigen, insbesondere da der Strombedarf durch neue Anwendungen für Mobilität und Wärmeversorgung größer werden wird. Dem steht entgegen, dass der Ausbau der Windenergie deutlich zurückgegangen ist. Waren es in den letzten Jahren etwa 300 Megawatt, die pro Monat gebaut wurden, hat sich diese Zahl mittlerweile auf ein Drittel, also etwa 100 Megawatt pro Monat, reduziert. Notwendig wäre etwa das Vierfache dieses Volumens, um auch nur in die Nähe der angestrebten 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion zu kommen.
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