Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Urteil (L4SO244/16) entschieden, dass es zumutbar ist Bestattungskosten eines engen Angehörigen über mehrere Monate vom Einkommensüberhang abzubezahlen.
Hartz IV-Urteil: Bestattungskosten müssen vom Einkommensüberhang beglichen werden
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen