30. Oktober 2018

Hartz IV-Urteil: Bestattungskosten müssen vom Einkommensüberhang beglichen werden

Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Urteil (L4SO244/16) entschieden, dass es zumutbar ist Bestattungskosten eines engen Angehörigen über mehrere Monate vom Einkommensüberhang abzubezahlen.



Hartz IV-Urteil: Bestattungskosten müssen vom Einkommensüberhang beglichen werden

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