Ortenauticker Betreiber von AKW Fessenheim zu Geldstrafen verurteilt Nachrichten der Ortenau - Offenburger Tageblatt
7.000 Euro Geldstrafe muss der Betreiber des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim, EDF, zahlen. Die Verurteilung des Gerichts in Guebwiller steht im Zusammenhang mit einem Rohrbruch im Februar 2015. Mehrere Bürgerinitiativen hatten geklagt, weil ihrer Ansicht nach die EDF die Behörden falsch über den Vorfall informiert hat. Sie werfen dem Konzern „Lügen“ und „Beschwichtigung“ vor. Nach dem Urteil muss EDF zusätzlich zu der Geldstrafe an drei Bürgerinitiativen jeweils 3000 Euro zahlen und Kosten ersetzen – vorausgesetzt, die EDF fechtet die Entscheidung nicht noch an. (as)
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