EEG 2017 – Erschwernis für die Energiewende
Das EEG 2017 setzt die Tradition der Erschwerung der Energiewende, die die Novellierungen seit 2012 kennzeichnet, ambitioniert fort, insbesondere durch die Ausweitung des Ausschreibungsverfahrens auf die Windkraft.
Winziger Lichtpunkt war die Verordnungsermächtigung zur Absenkung der EEG-Umlage auf Mieterstrom von 100 auf 40%.
Winziger Lichtpunkt war die Verordnungsermächtigung zur Absenkung der EEG-Umlage auf Mieterstrom von 100 auf 40%.
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