Zur
öffentlichen Sachverständigen-Anhörung im Finanzausschuss zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung „Ergänzung des
Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts bei Gefahren für die Stabilität des
Finanzsystems“ und „Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“
erklären Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik, und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:
Nach
Anhörung der Sachverständigen steht fest: Die Bundesregierung muss
jetzt nachliefern und Kernpunkte des Verbraucherschutzes im Gesetz
ergänzen. Es muss eine gerechte und rechtssichere Lösung für die
Berechnung von Vorfälligkeitsschäden verankert werden. Die deutschen
Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht erneut von der
Bundesregierung auf den mühsamen Weg vor den EuGH gezwungen werden, um
eine gerechte Regelung zu erstreiten. Bei den sogenannten
Kopplungsprodukten muss das Gesetz ebenfalls auf den europarechtlichen
Verbraucherschutzstandard gebracht werden. Produkte dürfen nur gekoppelt
werden, wenn das im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher
liegt. Andernfalls drohen Staatshaftungsklagen, so warnten
Sachverständige.
Für
die Instrumente zur Dämpfung einer Immobilienblase gab es in der
Anhörung eine interessante Allianz: Konservative und linke Ökonomen
sowie die Bundesbank plädierten gemeinsam mit der Opposition aus Grünen
und Linken gegen die Koalitionsfraktionen, die im Dienst der
Bankenlobby den entsprechenden Gesetzesteil streichen oder aufweichen
wollen. Zur präventiven Sicherung der Finanzstabilität ist es geboten,
die vorgeschlagenen Instrumente zeitnah zu schaffen, noch bevor sich
eine konkrete Gefahr realisiert. Dadurch werden vor allem auch Haushalte
mit geringeren Einkommen davor geschützt, sich in einer Blase mit einem
nicht-nachhaltigen Darlehensvertrag zu übernehmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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