Landesregierung
schwächt ursprünglich geplante Verordnung erheblich ab und lässt
Kaminöfen ohne Filter weiterhin bei Feinstaubalarm die Luft verschmutzen
– Deutsche Umwelthilfe
fordert generelles Nutzungsverbot für Öfen ohne wirksame Abgasreinigung
– Behörden sind aufgefordert, Regelung zu kontrollieren und Verstöße zu
sanktionieren
Berlin, 03.02.2017:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch abgeschwächten
Vorgaben
für sogenannte „Komfortkamine“ in Stuttgart, die am 31.1.2017 vom
Ministerrat des Landes Baden-Württemberg beschlossen wurden. Die
Verordnung verfehlt ihr Ziel, für saubere Luft in Stuttgart zu sorgen.
Denn alle neueren Öfen, die seit dem 1.1.2015 errichtet
wurden, erhalten pauschal einen Freibrief und sind vom Nutzungsverbot
ausgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass Kaminöfen
bei Feinstaubalarm nur dann genutzt werden dürfen, wenn diese mit einem
Filter ausgestattet sind.
„Abermals
knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie ein und
verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den Augen. Noch
im Januar hat sich das zuständige
Verkehrsministerium in einer Stellungnahme klar gegen weitere Ausnahmen
ausgesprochen – insbesondere auch gegen eine pauschale Ausnahme für
neue Kaminöfen, welche vehement von den Industrieverbänden gefordert
wurde. Innerhalb weniger Wochen scheint es in dem
von Winfried Hermann geführten Haus zu einem lobbygetriebenen, nicht
nachvollziehbaren Sinneswandel gekommen zu sein“, kritisiert
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
„Komfortkamine“,
also Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen, müssen die Staub-Grenzwerte
lediglich auf dem Prüfstand einhalten. Analog zum Pkw-Bereich besteht
auch bei Öfen das
Problem, dass in der Realität deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden als vom Hersteller angegeben. Selbst neuere Öfen, welche die seit
2015 bundesweit geltenden Grenzwerte einhalten, sind daher nicht
emissionsarm. Sie produzieren im Vergleich zu einem
alten Dieselfahrzeug ein Vielfaches mehr Feinstaub und verschmutzen die
Luft.
„Die
Bewohner Stuttgarts sind von Dieselabgasen und Feinstaub gebeutelt. Es
müssen daher endlich wirksame Einfahrverbote für Diesel-Pkw und
Nutzungsverbote für schmutzige
Öfen her. Bereits die ursprünglich geplanten Vorgaben für
„Komfortkamine“ waren nicht sonderlich ambitioniert. Durch die
zusätzliche Ausnahmeregelung ist die Verordnung nun vollends verwässert.
So kann die Luftqualität in der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidhauptstadt
Deutschlands nicht verbessert werden“, betont Resch.
Deutschlands
Nachbarstaaten gehen konsequenter vor: Im österreichischen Graz dürfen
bei hohen Feinstaubwerten keine Kaminöfen mehr genutzt werden –
unabhängig davon, ob diese
neu oder alt sind. Im polnischen Krakau sollen Feuerungsanlagen für
Festbrennstoffe wie Holz oder Kohle ab Herbst 2019 komplett verboten
werden. Die DUH fordert, die Nutzung von Kaminöfen in Regionen mit hoher
Feinstaubbelastung komplett zu verbieten bzw.
diese auf Anlagen mit wirksamer Emissionsminderungstechnik zu
beschränken.
Neben
den zahlreichen Ausnahmeregelungen bemängelt die DUH, dass die in
Stuttgart geplanten behördlichen Kontrollen des Nutzungsverbots
unzureichend sind und Verstöße keine unmittelbaren
Sanktionen zur Folge haben. Weiterhin ist die Landesverordnung auf
Stuttgart beschränkt: Damit bleiben Regionen oder Städte wie Tübingen
außen vor, die ebenfalls eine hohe Feinstaubbelastung durch Holzfeuerung
aufweisen. Die Landesregierung müsse daher nach
Ansicht der DUH die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen verbessern,
entsprechende lokale Beschränkungen einzuführen. Laut der Landesanstalt
für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) waren kleine und mittlere
Feuerungsanlagen im Jahr 2014 für 38 Prozent
des Feinstaubs (PM2,5) in Baden-Württemberg verantwortlich und sind
damit die Hauptquelle feiner Partikel.
Links:
Mehr Informationen zum Thema Holzfeuerung:
http://www.duh.de/cleanheat/
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