„Wer die Ausweitung der Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes fordert, muss auch die Zumutbarkeitsregelungen
entschärfen. Denn über diese werden arbeitslos gewordene Beschäftigte in
geringer qualifizierte und schlechter bezahlte Arbeit gezwungen“,
kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE
LINKE, die Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz, die
Spanne der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I neu zu regeln zu. Ernst
weiter:
„Die Zumutbarkeit ist zu verbessern: Der Qualifikationsschutz muss
gewahrt und die Höhe des vorherigen Arbeitsentgeltes besser
berücksichtigt werden. Tariflöhne beziehungsweise vergleichbare
Entlohnungen dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Die
Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und ein stärkerer
Kündigungsschutz für diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen,
sind ebenso richtig wie die Verlängerung der Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes. Es ist absolut inakzeptabel, Beschäftigte nach
jahrzehntelangen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung schon
nach kürzester Zeit in das entwürdigende Hartz-System abzuschieben.
Dass der Kanzlerkandidat der SPD diese sozialen Verwerfungen der Agenda
2010 korrigieren will, begrüßt DIE LINKE ausdrücklich.
DIE LINKE wird hierzu in einem Antrag im Bundestag vorschlagen, dass
bei einer Beschäftigungsdauer bis 24 Monate gestaffelt Ansprüche auf bis
zu 12 Monate Arbeitslosengeld entstehen. Jedes weitere Jahr der
Beitragszahlung begründet einen Anspruch auf einen zusätzlichen Monat
Arbeitslosengeld. Unser Antrag ist ein Glücksfall für die SPD, denn sie
erhält damit die Chance, sich im Bundestag entsprechend den Forderungen
ihres Kanzlerkandidaten zu verhalten. Das wäre ein wichtiges Signal, um
die Menschen in unserem Land davon zu überzeugen, dass die SPD ihren
Kanzlerkandidaten unterstützt.“
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