Der
Getränkekonzern erkennt eine von der DUH erwirkte Einstweilige
Verfügung des Landgerichts Berlin als rechtlich verbindlich an und
nimmt Widerspruch zurück – Coca-Cola wird somit dauerhaft auf die
weitere Verbreitung falscher Aussagen über Einweg-Plastikflaschen aus
angeblich 100 Prozent Recyclingmaterial verzichten
Berlin, 10.9.2015:
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der
Coca-Cola Erfrischungsgetränke
AG (CCEAG) hat der amerikanische Brauseabfüller eine Ende Juni
ergangene Gerichtsentscheidung akzeptiert und seinen Widerspruch
zurückgenommen. Zuvor hatte das Gericht mitgeteilt, dass es keine Gründe
sieht, die Einstweilige Verfügung aufzuheben.
Der
Soft-Drink-Hersteller warb zur Einführung des Getränks Coca-Cola Life
damit, erstmalig im Unternehmen weltweit eine Flasche einzusetzen, die
ausschließlich aus Recycling
PET besteht. Im Juni 2015 fand die DUH durch eine Recherche heraus,
dass diese Aussage falsch ist und erwirkte am 30. Juni 2015 erfolgreich
beim Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen Coca-Cola.
Zuvor war der Versuch gescheitert, das Unternehmen
außergerichtlich dazu zu bewegen, eine entsprechende
Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen die Einstweilige Verfügung legte
die CCEAG zunächst Widerspruch ein, zog diesen nach einem deutlichen
Hinweis des Gerichts aber zurück.
„Mit
falschen Fakten und grün gefärbten Einwegflaschen versucht der
amerikanische Getränkekonzern, die Öffentlichkeit von seinem derzeitigen
Ausstieg aus den umweltfreundlichen
Mehrwegflaschen abzulenken. Coca-Cola hat dem derzeit noch
existierenden, weltweit größten Mehrwegsystem in Deutschland den Krieg
erklärt, um den Markt mit seinen Getränken in Einweg-Plastikflaschen und
Blechbüchsen überschwemmen zu können“,
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach
Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ist Coca-Cola
mit einem sehr plumpen Versuch endgültig gescheitert, seinen
Einweg-Plastikflaschen, durch falsche Behauptungen über eine
nicht existierende weltweite Verwendung von 100 Prozent Rezyklat, ein
grünes Image zu verleihen.
„Verbraucher
werden von Coca-Cola nicht nur mit falschen Aussagen zum
Umweltengagement des Unternehmens getäuscht, sondern auch durch eine
rechtswidrige Kennzeichnung aller
bepfandeten Einweg-Plastikflaschen und Dosen in die Irre geführt.
Kunden sollen nicht erkennen können, was für eine Getränkeverpackung sie
kaufen“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. Gegen die Falschkennzeichnung von Coca-Cola
Einweggetränkeverpackungen hat die DUH am 6. Juli 2015 Klage beim
Landgericht Berlin eingereicht und ist zuversichtlich, die rechtswidrige
Kennzeichnungspraxis des Soft-Drink-Riesen noch in
diesem Jahr zu stoppen.
Die
DUH fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eindringlich zum
Schutz des deutschen Mehrwegsystems auf. Durch die Einführung einer
Kennzeichnung von Getränkeverpackungen
auf dem Produkt sollen Verbraucher Klarheit bei der Produktwahl
erhalten. Eine Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent
zusätzlich zum Pfand soll eine Lenkungswirkung hin zu
umweltfreundlichen Mehrwegflaschen entfalten.
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