Deutsche
Umwelthilfe: Standards zur Energieeffizienz im Gebäudesektor dürfen
nicht den Profitinteressen der Bau- und Wohnungsbranche
zum Opfer fallen
Berlin, 25.9.2015:
Anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrats fordert die Deutsche
Umwelthilfe
(DUH) dessen Mitglieder auf, an den in der Energieeinsparverordnung
festgelegten Klimaschutzstandards sowie dem Einsatz von Erneuerbaren
Energien im Gebäudebereich festzuhalten. Der Bundesrat will heute unter
anderem über Maßnahmen entscheiden, die eine Unterbringung
von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland rechtlich erleichtern
sollen. Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) missbrauchen die
Verbände der Bau- und Wohnungsbranche seit Wochen die derzeitige
humanitäre Krise und die Flüchtlingswelle, um sich
wichtiger Instrumente des Klimaschutzes zu entledigen.
Konkret
fordert die DUH für den aktuellen Gesetzesentwurf eine klare Trennung
von kurzfristig benötigten Notunterkünften und langfristig angelegten
Bau- und Sanierungsprojekten.
Ausnahmen sollten ausschließlich für öffentliche Bestandsbauten
zulässig sein und zeitlich auf ein Jahr begrenzt werden. Auch eine
anschließende Nachrüstungspflicht für Gebäude, die längerfristig genutzt
werden sollen, muss klar festgehalten werden.
„Mit
dem vorgeschobenen Argument der humanitären Hilfe will die Bau- und
Wohnungswirtschaft mühsam erreichte Ziele im Umwelt- und Klimaschutz um
Jahre zurückwerfen“,
kritisiert Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Dabei
stehe es außer Frage, dass vor dem Hintergrund der aktuellen
Notsituation schnelle und unbürokratische Hilfe dringend nötig ist.
Private Bauvorhaben dürften in der aktuellen Debatte jedoch
keinen Platz haben.
Am
21.9.2015 haben sich Verbände der Bau- und Wohnungsbranche in einem
Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
dafür eingesetzt, den „Kostentreiber“
Energieeinsparverordnung (EnEV) ab Januar 2016 auszusetzen.
Hauptargument der Wohnungswirtschaft: Die energetische Gebäudesanierung
mache Bauvorhaben teuer und verzögere die Schaffung von dringend
benötigtem Wohnraum – unter anderem für Flüchtlinge. Der Vorschlag
der Bau- und Wohnungsbranche würde keine energetischen Standards
absenken, sondern lediglich Zeit verschaffen, um geeignete Anreize für
den bezahlbaren Neubau in Deutschland zu setzen.
„Den
gesamtgesellschaftlichen Nutzen aufgrund Partikularinteressen der
Wirtschaft aufs Spiel zu setzen, darf nicht das Ergebnis demokratischer
Prozesse sein“,
so Müller-Kraenner. Geltende Energiestandards auszusetzen und dies als kurzfristige Entlastung zu interpretieren, sei Unsinn.
Die
Bundesregierung hinkt bereits heute ihren eigenen Zielvorgaben für
einen energieeffizienten Gebäudesektor hinterher. Dabei ist der Sektor,
der für rund ein Drittel der CO2-Emissionen
verantwortlich ist, besonders wichtig für das Gelingen der
Energiewende. „Deutschland kann nicht die Dekarbonisierung bis zum
Ende des Jahrhunderts verkünden und zu Hause auf energetische Standards
bei Bau und Sanierung verzichten. Ein solcher Rückschritt
in der Umsetzung von Klimaschutzvorgaben wäre ein fatales Zeichen für
die anstehende Weltklimakonferenz in Paris und würde die internationale
Vorbildrolle Deutschlands nachhaltig beschädigen. Von den so nicht mehr
zu erreichenden Klimazielen ganz zu schweigen“,
so Müller-Kraenner abschließend.
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