(BUP) Das Europäische Parlament hat in dieser Woche entschieden, die
erste Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Right2Water - Wasser ist ein
Menschenrecht“ zu unterstützen.
Die Mehrheit der Abgeordneten der
Grünen/EFA-, sozialdemokratischen und linken Fraktionen konnte sich
gegen konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete
durchsetzen, die sich mit einer Alternativresolution gegen die
Bürgerinitiative ausgesprochen hatten.
Dazu erklärt Reinhard Bütikofer, Mitglied des Europäischen Parlaments der Fraktion Grüne/EFA für Mecklenburg-Vorpommern:
„Diese
Entscheidung war notwendig. Es wäre mehr als zynisch gewesen, hätte das
Europäische Parlament, als direkt gewählte Stimme der Bürger Europas,
versucht die Initiative zu blockieren. Wir Grünen unterstützten die
Initiative uneingeschränkt und glauben, dass die EU-Kommission diese
angemessen behandeln sollte.“
Dr. Ursula Karlowski, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag unterstreicht dabei:
„Den
hartnäckigen Bemühungen liberaler und konservativer Kreise, wie dem
CDU-Europaabgeordneten Werner Kuhn, die elementarsten Lebensgrundlagen
zu privatisieren, muss entschieden entgegengetreten werden. Denn noch
gibt es keine gesetzliche Grundlage, die das Recht auf Wasser
festschreibt und die Wasserversorgung von Freihandelsverträgen wie TTIP
oder TISA ausschließt. Die Unterstützung der Bürgerinitiative ist nur
ein erster, wenn auch wichtiger Schritt.“
Hintergrund:
Seit
dem 1.4.2012 können Bürger überall in der EU zu ihnen wichtigen Anliegen
Vorschläge machen. Dabei gilt es, die Unterstützung von mindestens 1
Million Unionsbürgern aus mindestens 7 Mitgliedsstaaten zu gewinnen.
Erfolgreiche EBIs müssen vom Parlament wie von der Kommission angehört
werden. Anschließend prüft die Kommission, ob und ggf. in welcher Weise
sie dieses Anliegen am besten umsetzen kann.
Mit 1.9 Millionen
Unterschriften ist die Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“
eine von drei erfolgreichen Initiativen, die die Zielmarke von einer
Million Unterschriften erreichen konnten. Diese Möglichkeit wurde durch
den Vertrag von Lissabon eingeführt und ist ein Instrument der direkten,
politischen Teilhabe der Bürger in der Europäischen Union. Unionsbürger
können damit die Europäische Kommission auffordern, sich mit einem
bestimmten Thema zu befassen.
Die Forderungen der Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ lauten
insbesondere:
1.
Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür
zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und
sanitäre Grundversorgung haben.
2. Die Versorgung mit Trinkwasser und
die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den
Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der
Liberalisierungsagenda auszuschließen.
3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
Die
Initiative fordert die Kommission auf, Gesetze zu erlassen, um das von
der UN eingeführte Menschenrecht auf Wasser, in der EU-Legislative zu
verankern. Sie fordert ebenso Wasserdienstleistungen aus allen
Wirtschaftsverhandlungen, wie z.B. TTIP, CEAT und TISA, herauszunehmen.
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