23. September 2015

Bundesrat positioniert sich zum Verbot: Töten von Eintagsküken verbieten


(BUP) Am Freitag wird sich der Bundesrat zum Tötungs-Verbot von Küken positionieren. Dazu Statements der landwirtschafts-politischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, und des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion, Sebastian Striegel:

Frederking:
„Wir fordern, dass sich die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff im Bundesrat für ein Verbot des grausamen Tötens von Eintagsküken ausspricht. Die Industrielle Tierhaltung ist geprägt von Züchtungen, die einseitig auf extrem hohe Leistungen eines Merkmals ausgerichtet sind. Wir haben inzwischen Turbohühner, die durchschnittlich 330 Eier pro Jahr legen. Die Legehennenbrüder haben aber allerdings nicht gleichzeitig einen guten Fleischansatz. Sie sind somit für die Agrarfabriken unnütz und werden deshalb getötet. Diese Praxis ist verwerflich und muss durch ein Tötungsverbot im Tierschutzgesetz beendet werden."

„Als Alternative zum Ausbrüten und Töten wurde bereits die Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei erforscht. Mittlerweile wird sie zu praxistauglichen Früherkennungsgeräten für die Brütereien entwickelt. Doch auch diese Alternative ist auf eine einseitige Leistung ausgerichtet, die Tiere eines bestimmten Geschlechts wertlos werden lässt. Perspektivisch muss deshalb das System der Legehennen reformiert werden. Sowohl weibliche als auch männliche Küken müssen ihre Lebensberechtigung bekommen. Entsprechende Ansätze sind schon da und werden auf dem Markt getestet: als ,Stubenküken‘, die weniger Gewicht haben; als ,Bruderhähne‘, die viel länger gemästet werden; bis hin zu ,Zweinutzungshühner‘ zur Eier- und Fleischproduktion. Hierfür sind tragfähige Vermarktungskonzepte erforderlich."

Striegel:
„Heute werden männliche Eintagsküken in Legehennen-Brütereien getötet, weil sie keine Eier legen können und zu wenig Fleisch ansetzen.  Mit einer Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat soll das grausame Töten von männlichen Eintagsküken verboten werden. Eine Änderung im Tierschutzgesetz soll klarstellen, dass das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund verboten ist und die Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen keinen vernünftigen Grund darstellt. Die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff muss diese Initiative aus Nordrhein-Westfalen unterstützen.“ 

Hintergrund:
Der Bundesrat stimmt am Freitag, 25. September, darüber ab, ob der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen zum Verbot des Kükentötens beim Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Mit ihrer heutigen Aktion der Zerkleinerung von Papierküken in einem Schredder macht die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die grausame Praxis des Kükentötens, die in den Brütereien durch Zerschreddern oder Begasung erfolgt, aufmerksam. Das symbolische Kükenschreddern soll deutlich machen, welche Tierquälereien sich hinter den Mauern der Agrarfabriken abspielen. Diese Bildaktion soll die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff ermahnen, dem Tierschutz Priorität einzuräumen. Sie muss sich im Bundesrat für ein Tötungsverbot aussprechen. Parallel fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Positionierung der Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage ab. Damit wird die Landesregierung gedrängt, Farbe zu bekennen und sich ihrer Verantwortung den Tieren als fühlende Mitgeschöpfe gegenüber zu stellen.

Bild: Sebastian Striegel / gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de

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