(BUP) Im Zuge der weiteren Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes wird die getrennte Sammlung von Bioabfällen ab dem 01. Januar
2015 verpflichtend. Danach haben die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten Biotonnen
oder entsprechende Sammelsysteme für Küchen- und Speiseabfälle und
Grünabfälle bereitzustellen. Das Niedersächsische Umweltministerium
verweist in diesem Zusammenhang auf "ein gutes Ergebnis in der
Vorbereitung der Umstellung": Für Grünabfälle haben bereits alle
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein System zur getrennten
Erfassung eingerichtet. Bei den Küchen- und Speiseabfällen steht die
Umsetzung nur noch in acht von insgesamt 49 Landkreisen beziehungsweise
kreisfreien Städten aus, informierte das Ministerium am Montag (heute)
in Hannover. Dieses Ergebnis zeige, dass die getrennte Sammlung von
Bioabfällen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und auch
auf große Akzeptanz trifft, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.
Auch
die zum Teil noch in anderen Entsorgungszusammenschlüssen oder an
anderweitige langfristige Verträge gebundenen Landkreise und Städte
müssten auf Dauer der gesetzlichen Regelung entsprechen. Dies sei auch
ein Gebot der Gleichbehandlung. Generelle oder allgemeine Ausnahmen von
der Getrenntsammlungspflicht habe der Bund als Gesetzgeber nicht
vorgesehen.
Die Kompostierung oder Vergärung von separat
erfassten Bioabfällen führt dazu, dass die daraus hergestellten Komposte
die Humusbilanz der Böden verbessern und dass mineralische Düngemittel
ersetzt werden. Die Bioabfallverwertung leistet somit einen Beitrag zum
nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen. Die Vergärung der Küchen- und
Speisenabfälle und die Nutzung des daraus gewonnenen Gases trägt
ebenfalls zum Klimaschutz bei.
Die betroffenen acht
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden nun erneut vom
Ministerium aufgefordert, entsprechende Lösungen vorzulegen, um dem
Bundesgesetz Folge zu leisten. "Die Experten unseres Hauses werden dabei
gern behilflich sein, indem sie weiterhin bei der Klärung von
fachlichen oder rechtlichen Fragen unterstützen."
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