3. Januar 2015

Alleiniges Erscheinen ohne Sprechen reicht bei Meldetermin im Jobcenter nicht aus



Bei einem Meldetermin im Jobcenter reicht es nicht aus, alleinig zu erscheinen. Hartz IV Betroffene müssen laut eines aktuellen Urteils auch mit dem Sachbearbeiter kommunizieren. Eine Sanktion ist dann rechtens, weil das Verweigern der Kommunikation als Meldepflichtverletzung gewertet werden darf, wie das Sozialgericht Konstanz urteilte... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-termin-ohne-sprechen-90016387.php

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