(BUP) In Sachsen-Anhalt werden von 2016 bis 2021 rund 40 Millionen Euro
für die Sanierung der Gewässer des Landes aufgewendet. Die
Bewirtschaftungspläne, die über die Maßnahmen für die Gewässersanierung
informieren, stehen ab dem 22. Dezember der Öffentlichkeit zur
Verfügung. Mit der Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne startet
die zweite Runde der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Landwirtschafts-
und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens: „Es werden 1395 Maßnahmen
vorgeschlagen, mit denen der Zustand der Gewässer verbessert werden
kann. Dazu zählen etwa Deichrückverlegungen, Altlastensanierungen oder
gewässerschonende Landbewirtschaftung.“
Zeitgleich erfolgt die
Auslegung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans der
Flussgebietsgemeinschaft Elbe und des für die Strategische Umweltprüfung
des Plans erforderlichen Umweltberichts.
Die Dokumente zur
Anhörung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den Flussgebietseinheiten
Elbe (für Deutschland insgesamt) und Weser (Teil Sachsen-Anhalt) werden
offiziell im Landesverwaltungsamt in Papierform ausgelegt. In jedem
Landkreis ist ein digitaler Arbeitsplatz zur Einsichtnahme in die
Dokumente eingerichtet und im Internet sind die Informationen über
www.saubereswasser.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Die erste
Bewirtschaftungsrunde läuft von 2010 bis 2015. Aeikens: „Vom ersten
Maßnahmeprogramm konnten viele unserer Gewässer profitieren. Über 700
Kilometer Fließgewässer sind wieder in einen natürlichen Zustand
versetzt worden. 120 Stauanlagen wurden so umgebaut, dass sie für
wandernde Fischarten durchlässig geworden sind. Die
Unterhaltungsverbände setzten regional zahlreiche Projekte um, um die
Durchgängigkeit der Gewässer wieder herzustellen oder um sie zu
renaturalisieren. Die Umsetzung der rund 1.200 Maßnahmen ist auf guten
Wegen. Mit dem gleichen Elan muss es nun in die zweite Runde gehen, die
Zielstellung ist sehr anspruchsvoll.“ Nun sei es ab dem 22. Dezember für
alle Bürgerinnen und Bürger möglich, die Pläne und Programme für die
Sanierung der Gewässer zu prüfen und Hinweise und Vorschläge
einzubringen. Dies sei bis zum 22. Juni 2015 möglich.
Im
Umsetzungszyklus der HWRM-RL wird der erste
Hochwasserrisikomanagementplan erstellt. Nachdem die ersten
Umsetzungsstufen, die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die
Erstellung der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erfolgt
ist, sind nun bis zum 22.12.2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu
erstellen. Die Pläne enthalten neben den Maßnahmen des technischen
Hochwasserschutzes auch Vorsorge-, Vermeidungs-
Wiederherstellungsmaßnahmen sowie konzeptionelle Maßnahmen.
Nun
ist es ab dem 22. Dezember für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, die
Pläne und Programme für die Sanierung der Gewässer und zum
Hochwasserrisikomanagement zu prüfen und Hinweise und Vorschläge
einzubringen. Dies ist bis zum 22. Juni 2015 möglich.
Hintergrund:
Der
ökologische und chemische Zustand vieler Gewässer lässt immer noch zu
wünschen übrig. Über lange Zeiträume haben sich Schadstoffe in den
Sedimenten der Gewässer abgesetzt. Auch ist in der Vergangenheit die
ökologische Funktion von Gewässern vernachlässigt oder ignoriert worden.
Darum widmen sich jetzt zahlreiche Projekte der Verbesserung der
Durchgängigkeit.
Sachsen-Anhalt hat Anteil an 80
Grundwasserkörpern. Davon weisen bereits 78 einen guten mengenmäßigen
Zustand auf, 41 Grundwasserkörper sind in einem guten chemischen
Zustand. Abweichungen resultieren zumeist aus Überschreitungen von
Grenzwerten für Nitrat, Sulfat oder Ammonium.
Von den 335
Oberflächengewässern werden 95 als natürlich, 191 als erheblich
verändert und 49 als künstlich eingestuft. Nach aktualisierter
Zustandsbewertung weisen 5 % aller Oberflächenwasserkörper einen guten
ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial auf. Defizite
bestehen vor allem noch hinsichtlich des Lebensraums und der
Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern. Auch beim Gehalt
an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz sowie bei spezifischen Schadstoffen
gibt es noch Defizite. Vom Quecksilber abgesehen, haben 71 Prozent der
Wasserkörper des Landes einen guten chemischen Zustand. Wird Quecksilber
mit berücksichtigt, erfüllt kein Gewässer das Kriterium des guten
chemischen Zustandes.
Der Entwurf des
Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe enthält eine
zusammenfassende Auswertung der Maßnahmen in den Handlungsbereichen
Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung / Regeneration und
Überprüfung.
Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union
sowie den Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
(LAWA, 2009) konnten für das Land Sachsen-Anhalt auf einer Länge von
1.863,6 km insgesamt 67 Gewässer ermittelt werden, von denen ein
potentielles signifikantes Hochwasserrisiko ausgeht. Von den insgesamt
282 Risikogebieten in der FGG Elbe liegen 67 in Sachsen-Anhalt. Für
diese Gebiete sind Maßnahmen vorgesehen. Neben Maßnahmen des technischen
Hochwasserschutzes und der Aktualisierung und Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten sind insbesondere auch die in 14 Risikogebieten
geplanten Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen und
weitere in 4 Risikogebieten geplante Maßnahmen der Gewässerentwicklung
und Auenrenaturierung hervorzuheben. Diese Maßnahmen verdeutlichen
insbesondere die Nutzung bestehender Synergien zwischen WRRL und
HWRM-RL.
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