18. April 2014

Klage des Jobcenter wegen Lohndumping wurde zurückgewiesen: Stundenlohn von 1,60 Euro angeblich rechtens


Am Mittwoch berichteten wir über einen Fall mit dem sich das Arbeitsgericht in Senftenberg beschäftigen musste. Ein Rechtsanwalt hatte zwei seiner Angestellten weniger als 1,60 Euro Stundenlohn gezahlt, so dass die Mitarbeiter ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken mussten. Das zuständige Jobcenter forderte die Rückzahlung der Sozialleistungen in Höhe von 4.100 Euro von dem Anwalt mit der Begründung, dass die Löhne sittenwidrig seien. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Anwalts, nach der beide Mitarbeiter über keine Qualifikation verfügten, die ein höheres Gehalt rechtfertige. Ein echtes Skandalurteil, wie wir meinen... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/lohndumping-als-integrationshilfe-90016047.php

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