18. April 2014

Keine eheähnliche Gemeinschaft bei zwei Wohnungen


Das Jobcenter darf keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und Hartz IV-Leistungen kürzen, wenn sich ein unverheiratetes, nicht zusammenlebendes Paar häufig in einer der beiden Wohnungen aufhält. Das entschied das Sozialgericht Ulm in seinem Urteil vom 5. März 2014 (Aktenzeichen: S 4 AS 1764/13). Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nicht-eheaehnlich-bei-zwei-wohnungen-90016049.php

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