OVG Nordrhein-Westfalen:
Behörden dürfen Informationen über Belastungen durch Druckchemikalien in
Lebensmitteln herausgeben – Schallende Ohrfeige für die ehemaligen
Verbraucherschutzminister Seehofer und Aigner – Deutsche Umwelthilfe hatte
jahrelang Übermittlung amtlicher Kontrollergebnisse gefordert
Berlin, 7.4.2014: Die Herausgabe
amtlich festgestellter Prüfergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln durch
Behörden ist rechtmäßig. Zu diesem Grundsatzurteil kommt das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014 (Az.: 8 A 654/12).
Mehrere Lebensmittelkonzerne hatten Klage gegen das für Ernährung und
Landwirtschaft zuständige Bundesministerium erhoben, nachdem dieses der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Untersuchungsergebnisse über
Druckchemikalienbelastungen in deren Produkten übermitteln wollte. Das
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage des
Lebensmittelkonzerns Dr. Oetker mit der Begründung ab, dass
Untersuchungsergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln keine Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen darstellen.
Nach den Untersuchungsergebnissen der
Lebensmittelbehörden können bestimmte Substanzen in Druckfarben, die unter
anderem auf Verpackungen und Haushaltsgegenständen aufgebracht werden, auf
Lebensmittel übergehen, so dass sie beim Verzehr mit aufgenommen werden. Ob dies
bei den Produkten des Unternehmens Dr. Oetker der Fall war, wird die Auswertung
der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts freizugebenden Dokumente
ergeben.
„Nur ein ungehinderter und schneller
Zugang zu Informationen schafft Markttransparenz und beendet undurchsichtige
Vertuschungsversuche von Unternehmen. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige
für die ehemaligen so genannten Verbraucherschutzminister Seehofer und Aigner,
die den Informationszugang zunächst verweigerten. Es stärkt das
Informationsrecht von Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend.
Festgestellte Belastungen dürfen von den Behörden nicht mehr mit der
Schutzbehauptung, diese seien ’Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse’ vertuscht
werden“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Das ehemalige Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte sich zunächst
jahrelang geweigert, amtliche Kontrollergebnisse zu Druckchemikalienbelastungen
in Lebensmitteln an die DUH herauszugeben. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte 2006 Belastungen von Frucht- und
Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie
Isopropylthioxanthon (ITX) durch eigene Untersuchungen aufgedeckt. Auf der
Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beantragte sie die
Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse und erhielt teilweise komplett
geschwärzte Akten vom BMELV, denen wesentliche Informationen zu den Produkten
mit festgestellten Belastungen nicht entnommen werden konnten.
Nach gewonnenen Verfahren vor dem
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht stellte schließlich das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtswidrigkeit der
Auskunftsverweigerung durch das BMELV fest. Dennoch weigerte sich das
Verbraucherschutzministerium weiterhin, die Informationen offenzulegen und
fragte aktiv bei betroffenen Lebensmittelkonzernen an, ob diese mit der
höchstrichterlich verfügten Veröffentlichung einverstanden seien. Daraus ergab
sich wiederum ein Rechtsverfahren über zwei Gerichtsinstanzen, das zugunsten der
DUH fiel.
Durch seine Informationsblockade schützte
das BMELV nach Ansicht der DUH die Industrie und führte das
Verbraucherinformationsgesetz ad absurdum. „Der heutige bayerische
Ministerpräsident Horst Seehofer und Ilse Aigner haben als
Verbraucherschutzminister den Bürgern zustehende Informationen über
kontaminierte Getränke in Kartons jahrelang verweigert und damit geltendes Recht
gebrochen“, sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas
Fischer. „Mit der Geheimhaltung ist jetzt Schluss: Das Urteil räumt den
Verbrauchern einen umfassenden Informationsanspruch über die Beschaffenheit von
Erzeugnissen ein.“ Fischer betonte, dass auch Ministerien und Unternehmen
die heute existierenden Informationsrechte endlich als echte Bürgerrechte
akzeptieren müssten.
Nachdem das BMELV später alle von der DUH
angefragten Daten zu Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln herausgeben
wollte, verklagten betroffene Lebensmittelkonzerne das Bundesministerium, um die
Herausgabe der brisanten Daten über belastete Produkte zu unterbinden. Jedoch
ohne Erfolg, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun in zweiter
Instanz entschied und eine Revision nicht zuließ. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, da Dr. Oetker die Zulassung der Revision beim
Bundesverwaltungsgericht beantragen kann.
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