Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt mit unanfechtbarer Entscheidung BBU-Anspruch – Anschriften sowie Betreiber- und Firmennamen von Störfallanlagen müssen übermittelt werden

(Bonn, Münster 3.2.2014) In einer unanfechtbaren Entscheidung vom
30.1.2014 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen den Anspruch von Oliver Kalusch, Mitglied des
Geschäftsführenden Vorstands des Bundesverbandes Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU), auf Übermittlung der Anschriften besonders
gefährlicher Industrieanlagen sowie des Namens oder der Firma des
jeweiligen Betreibers bestätigt. Der Versuch einer Firma, für ihren
unter die Störfall-Verordnung fallenden Betrieb die Bekanntgabe dieser
Daten gerichtlich zu verhindern, ist damit endgültig gescheitert.
Oliver Kalusch führt hierzu aus: „Der positive Ausgang des Prozesses
ist ein großer Erfolg für die Anlagensicherheit und den Umweltschutz in
Deutschland. Die für Mensch und Umwelt gefährlichsten Industrieanlagen
dürfen vor Umweltschützern nicht länger geheim gehalten werden.
Umweltverbände und Bürgerinitiativen haben nun die Möglichkeit, gezielt
Informationen über Sicherheitsmaßnahmen zu bekommen, systematisch
Sicherheitsmängel aufzudecken und die Behebung von Defiziten
einzufordern. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten
Sicherheit vor Störfällen.“
Mit der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts kommt eine Auseinandersetzung zu einem
endgültigen Abschluss, die seit dem Mai 2006 geführt wurde. Damals hatte
Oliver Kalusch, der auch Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit
(KAS) beim Bundesumweltministerium ist, mit zwei weiteren Mitgliedern
von Umweltverbänden die Übermittlung dieser Daten für alle
Störfallbertriebe in Deutschland beantragt. Nachdem das
Bundesumweltministerium den Antrag zunächst abgelehnt hatte, gab es
diesem im Juni 2009 im Widerspruchsverfahren statt. Gegen diese
Entscheidung hatte ein Anlagenbetreiber im Juli 2009 für seinen Betrieb
Klage eingereicht. Zu dem folgenden Verfahren hatte das
Verwaltungsgericht Köln auch Oliver Kalusch beigeladen. Oliver Kalusch
hat sich hieran aktiv bis zu dessen Urteil mit Schriftsätzen beteiligt.
Mit Datum vom 29.8.2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage des
Betreibers abgewiesen und eine Berufung abgelehnt (AZ 13 K 4683/09).
Gegen diese Nichtzulassung der Berufung hatte der Anlagenbetreiber beim
Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt. Mit Datum vom
30.1.2014 hat das Oberverwaltungsgericht jetzt den Antrag auf Zulassung
der Berufung abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ 8 A 2190/11 -
13 K 4683/09). Damit ist der Verwaltungsrechtsweg beendet.
Oliver Kalusch verweist abschließend auf den grundsätzlichen Charakter
der Entscheidung: „Der Tendenz, Bürgerrechte durch angebliche
Sicherheitsrisiken auszuhebeln, hat die Justiz eine deutliche Absage
erteilt. Sie hat festgestellt, dass für eine Geheimhaltung der
Informationen eine ernsthafte, konkrete Gefahr vorliegen muss. Eine
solche ist aber durch die Übermittlung der geforderten Daten nicht
gegeben. Dies setzt Maßstäbe für den Anspruch der Bevölkerung, zukünftig
Umweltinformationen zu erhalten. Die Gerichtsentscheidung wird dabei
auch die Diskussion darüber beeinflussen, ob Informationen über
Störfallbetriebe zukünftig allgemein verfügbar von Behörden oder
Betreibern ins Internet zu stellen sind.“ Engagement unterstützen
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines
vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der
Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198,
Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de
; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
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