1. Februar 2014

Deutsche Umwelthilfe fordert sofortiges Verwendungsverbot für das gefährliche Kältemittel R1234yf in Pkw-Klimaanlagen


 
Verdacht der Einflussnahme durch Hersteller Honeywell und DuPont auf EU-Kommission – DUH stellt Antrag auf Akteneinsicht
 
Berlin, 31.1.2014: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) wirft dem EU-Industriekommissar Antonio Tajani vor, die bewiesenen Sicherheitsrisiken des Pkw-Kältemittels R1234yf zu ignorieren. Sie fordert ein sofortiges und europaweites Verwendungsverbot für die im Brandfall große Mengen giftigen Gases freisetzende Substanz. Bei einem neuen Brandtest der DUH konnten kürzlich gesundheitsgefährdende Konzentrationen an Flusssäure nachgewiesen werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte die Untersuchungsergebnisse Anfang letzter Woche dem wissenschaftlichen Dienst der EU-Kommission, dem Joint Research Center (JRC), zur Verfügung gestellt und bei einer Expertenanhörung der Institution am vergangenen Freitag im italienischen Ispra präsentiert.
 
„Der EU-Industriekommissar vertritt eins zu eins die Interessen der Industriekonzerne DuPont und Honeywell. Entgegen der Empfehlung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) weigert sich Antonio Tajani, eigene Sicherheitsüberprüfungen mit R1234yf durchzuführen. So finden sich in Veröffentlichungen der Generaldirektion Unternehmen und Industrie die Argumente und Aussagen der beiden Patentinhaber für R1234yf sowie des Verbands der Automobilingenieure SAE wieder. Deshalb haben wir einen formalen Antrag auf Akteneinsicht nach der EU-Umweltinformationsrichtlinie gestellt, um zu überprüfen, wie eng die Verbindungen der R1234yf-Hersteller Honeywell und DuPont in Brüssel mit der zuständigen Generaldirektion der Kommission sind“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
 
Sowohl der KBA-Bericht als auch der jüngste DUH-Test haben gezeigt, dass unter realistischen Szenarien ein erhebliches Gefährdungspotential von R1234yf ausgehen kann. „Die lebensgefährliche Konzentration von 50ppm Flusssäure wird bereits erreicht, wenn in einer etwa 1700 m2 großen Tiefgarage ein einziges Auto mit R1234yf abrennt. Kommt es zu einem Brandfall mit einem 5kg-Behälter R1234yf, wie er üblicherweise in Werkstätten verwendet wird, können sogar ganze 17.000 m2 kontaminiert werden. Der neue Verkehrsminister Alexander Dobrindt muss daher dringend Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören ein Einfahrtsverbot von R1234yf-Fahrzeugen in Tiefgaragen und eine drastische Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Werkstätten“, erläutert der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.
 
Für das kürzlich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Kommission und die Eskalation in der Kältemitteldebatte macht die DUH auch die Autohersteller mit verantwortlich: „Seit 2008 haben wir mit drei Brand- bzw. Unfallsimulationen auf die extremen Sicherheitsrisiken des neuen chemischen Kältemittels hingewiesen. Aber erst nachdem Daimler im Herbst 2012 identische Tests durchführte, wendete sich der Autokonzern von dem Killer-Kältemittel R1234yf ab und kehrte zurück zum extrem billigen, klimaschädlichen und bereits verbotenen R134a“, so Resch.
 
Die DUH setzt sich für eine schnellstmögliche Umstellung der Kältetechnik auf das natürliche Kältemittel CO2 ein. Von den Fahrzeugherstellern fordert sie Kompensationszahlungen für jedes in Europa zugelassene Neufahrzeug, das seit 2011 rechtswidrig mit dem klimaschädlichen R134a ausgeliefert wird. Auch die Vielzahl von Autoherstellern, die bei den Typgenehmigungen getrickst haben, um die EU-Richtlinie zu umgehen, sei zur Verantwortung zu ziehen. Die Kompensationszahlung muss folglich nicht nur die Umweltschäden und den Wettbewerbsvorteil durch die Nutzung des vergleichsweise billigen Klimakillers R134a ausgleichen, sondern darüber hinaus einen deutlichen Anreiz zur raschen Einführung der umweltfreundlichen und sicheren CO2-Klimatechnik bieten.

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