Verdacht der
Einflussnahme durch Hersteller Honeywell und DuPont auf EU-Kommission – DUH
stellt Antrag auf Akteneinsicht
Berlin, 31.1.2014: Die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) wirft dem EU-Industriekommissar Antonio Tajani vor, die
bewiesenen Sicherheitsrisiken des Pkw-Kältemittels R1234yf zu ignorieren. Sie
fordert ein sofortiges und europaweites Verwendungsverbot für die im Brandfall
große Mengen giftigen Gases freisetzende Substanz. Bei einem neuen Brandtest der
DUH konnten kürzlich gesundheitsgefährdende Konzentrationen an Flusssäure
nachgewiesen werden. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte die
Untersuchungsergebnisse Anfang letzter Woche dem wissenschaftlichen Dienst der
EU-Kommission, dem Joint Research Center (JRC), zur Verfügung gestellt und bei
einer Expertenanhörung der Institution am vergangenen Freitag im italienischen
Ispra präsentiert.
„Der EU-Industriekommissar vertritt eins
zu eins die Interessen der
Industriekonzerne DuPont und Honeywell. Entgegen der Empfehlung des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) weigert sich Antonio Tajani, eigene
Sicherheitsüberprüfungen mit R1234yf durchzuführen. So finden sich in
Veröffentlichungen der Generaldirektion Unternehmen und Industrie die Argumente
und Aussagen der beiden Patentinhaber für R1234yf sowie des Verbands der
Automobilingenieure SAE wieder. Deshalb haben wir einen formalen Antrag auf
Akteneinsicht nach der EU-Umweltinformationsrichtlinie gestellt, um zu
überprüfen, wie eng die Verbindungen der R1234yf-Hersteller Honeywell und DuPont
in Brüssel mit der zuständigen Generaldirektion der Kommission sind“,
erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Sowohl der KBA-Bericht als auch der jüngste
DUH-Test haben gezeigt, dass unter realistischen Szenarien ein erhebliches
Gefährdungspotential von R1234yf ausgehen kann. „Die lebensgefährliche
Konzentration von 50ppm Flusssäure wird bereits erreicht, wenn in einer etwa
1700 m2 großen Tiefgarage ein einziges Auto mit R1234yf abrennt. Kommt es zu
einem Brandfall mit einem 5kg-Behälter R1234yf, wie er üblicherweise in
Werkstätten verwendet wird, können sogar ganze 17.000 m2 kontaminiert werden.
Der neue Verkehrsminister Alexander Dobrindt muss daher dringend Maßnahmen
ergreifen. Dazu gehören ein Einfahrtsverbot von R1234yf-Fahrzeugen in
Tiefgaragen und eine drastische Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für
Werkstätten“, erläutert der internationale Verkehrsexperte Axel
Friedrich.
Für das kürzlich eingeleitete
Vertragsverletzungsverfahren der Kommission und die Eskalation in der
Kältemitteldebatte macht die DUH auch die Autohersteller mit verantwortlich:
„Seit 2008 haben wir mit drei Brand- bzw. Unfallsimulationen auf die
extremen Sicherheitsrisiken des neuen chemischen Kältemittels hingewiesen. Aber
erst nachdem Daimler im Herbst 2012 identische Tests durchführte, wendete sich
der Autokonzern von dem Killer-Kältemittel R1234yf ab und kehrte zurück zum
extrem billigen, klimaschädlichen und bereits verbotenen R134a“, so
Resch.
Die DUH setzt sich für eine
schnellstmögliche Umstellung der Kältetechnik auf das natürliche Kältemittel CO2
ein. Von den Fahrzeugherstellern fordert sie Kompensationszahlungen für jedes in
Europa zugelassene Neufahrzeug, das seit 2011 rechtswidrig mit dem
klimaschädlichen R134a ausgeliefert wird. Auch die Vielzahl von Autoherstellern,
die bei den Typgenehmigungen getrickst haben, um die EU-Richtlinie zu umgehen,
sei zur Verantwortung zu ziehen. Die Kompensationszahlung muss folglich nicht
nur die Umweltschäden und den Wettbewerbsvorteil durch die Nutzung des
vergleichsweise billigen Klimakillers R134a ausgleichen, sondern darüber hinaus
einen deutlichen Anreiz zur raschen Einführung der umweltfreundlichen und
sicheren CO2-Klimatechnik bieten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen