Berlin (ots)
Die Expertenkommission Fracking hat zum 30. Juni 2020 den zweiten Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt.
Die Kommission wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten sowie zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres zu erstellen. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Paragraph 13a ist das generelle Verbot von Fracking von unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland festgeschrieben. Möglich sind lediglich bis zu vier Erprobungsmaßnahmen zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Die Erprobungsmaßnahmen, die nach § 13a Abs. 2 WHG zuvor von den zuständigen Landesbehörden zu prüfen und zu bewilligen sind, müssen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt erforschen.
Anträge auf Erprobungsbohrungen liegen zurzeit nicht vor.
Die Kommission hat begonnen, Studien zum Stand der Technik durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragen zu lassen, um die Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten erfassen zu können. Fracking von unkonventionellen Lagerstätten bedeutet die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. In den Studien sollen relevante Fragestellungen zur Freisetzung von Methan und zur Mikroseismizität bearbeitet werden. Darüber hinaus sollen Konzepte zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern entwickelt werden. Damit werden wesentliche Aspekte in Bezug auf Klima- und Umweltschutz adressiert.
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