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Hamburg, 25. Oktober 2018 –
Das Bündnis für Tierschutzpolitik* und der Deutsche Tierschutzbund
fordern in einer öffentlichen Stellungnahme das fristgerechte Ende der
betäubungslosen Ferkelkastration, wie gesetzlich beschlossen, zum 1.
Januar 2019. Die Verbände halten es aus rechtlicher, wissenschaftlicher
und ethischer Sicht für unhaltbar, männlichen Ferkeln weiterhin ohne
Betäubung die Hoden zu entfernen. Mit dem im Grundgesetz verankerten
Staatsziel Tierschutz ist die schmerzhafte Amputation nicht vereinbar,
zumal es ausreichend Alternativen gibt.
Nach
Ansicht der Tierschutzorganisationen ist eine Verlängerung der bis
Jahresende geltenden Ausnahmeregelung verfassungswidrig. Dabei verweisen
sie auf die Positionen mehrerer renommierter Rechtsgutachter. Denn zur
Kastration ohne Betäubung stehen bereits praxisreife Alternativen zur
Verfügung: die Jungebermast, die Impfung gegen den Ebergeruch
(Immunokastration) sowie eine Kastration bei vollständiger
Schmerzausschaltung unter Narkose.
Rüdiger Jürgensen, Geschäftsführer VIER PFOTEN Deutschland:
»Eine Fristverlängerung
ist illegal. Wir haben ein Tierschutzgesetz, das auf einem
gesellschaftlichen Konsens beruht und eingehalten werden muss. Die
vergangenen Jahre wurden nicht genutzt, die vorhandenen Alternativen in
den Betrieben flächendeckend umzusetzen. Der Aufschub dient der
Bundesregierung vor allem dazu, der Kastration unter Lokalanästhesie den
Weg zu ebnen. Diese bisher noch nicht zugelassene Methode wäre für die
ferkelproduzierenden Betriebe mit dem geringsten Aufwand verbunden,
ginge aber ebenfalls erheblich zu Lasten der Tiere.«
Die Kastration unter Lokalanästhesie ist keine Alternative
Die
Tierschutzorganisationen sprechen sich deutlich gegen die
Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch die Tierhalter (»4. Weg«)
aus und teilen damit die Position etlicher Verbände aus der
Tierärzteschaft. Sie lehnen die von Bundeslandwirtschaftsministerium und
Fleischindustrie fokussierte Maßnahme aus Tierschutzgründen ab: Es
erfolgen bis zu vier äußerst schmerzhafte Injektionen in Hoden und
Samenstrang. Die Tierärzteschaft und die Tierschutzorganisationen
bezweifeln zudem, dass Tierhalter diese Methode korrekt durchführen.
Darüber hinaus kritisieren sie an der Lokalanästhesie, dass sie den
Schmerz bei der Hodenentfernung nicht ausreichend ausschaltet.
Seit
der Änderung des Tierschutzgesetzes von 2013 bestand für die
betäubungslose Ferkelkastration eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Die
Große Koalition will nun das damals beschlossene Verbot um zwei Jahre
verschieben und dazu in Kürze einen Gesetzentwurf im Bundestag vorlegen.
Nach Beratungen im Parlament und den Fachausschüssen könnte der
Bundestag schon im November über eine entsprechende Änderung des
Tierschutzgesetzes abstimmen.
Hier finden Sie als PDF die gemeinsame Stellungnahme des Bündnisses für Tierschutzpolitik und des Deutschen Tierschutzbundes.
*Das Bündnis für Tierschutzpolitik
ist ein seit 2015 bestehender Zusammenschluss der
Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt,
Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.,
PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.
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