23. Mai 2018

Atomgesetz: Früheres Abschalten norddeutscher AKW würde enorme Kosten vermeiden



Atomkraftwerke verstopfen die Netze. Bundestag muss die Übertragung von
Reststrommengen verbieten.

Zum heute im Bundeskabinett verhandelten Gesetzentwurf für die
Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt Jochen Stay, Sprecher der
Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch an einer entscheidenden
Stelle verschärfen: Die Übertragung von Reststrommengen bereits
abgeschalteter Reaktoren auf norddeutsche AKW muss untersagt werden.
Denn die Meiler in Brokdorf, Lingen und Grohnde verstopfen die
Übertragungsnetze mit Atomstrom und blockieren damit die Produktion von
Ökostrom und den weiteren Ausbau der Windenergie im Norden.“

(zum Beleg: siehe Dossier im Anhang dieser E-Mail)

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf der Gesetzgeber
Atomkraftwerke früher abschalten. Wenn dies dazu führt, dass bereits
zugesagte Reststrommengen nicht mehr produziert werden können, muss vom
Staat ein gewisser finanzieller Ausgleich geleistet werden. Die
Ausgestaltung dieses Ausgleichs regelt die anstehende Gesetzesänderung.
Bei einem Verbot von Strommengen-Übertragungen würde diese Summe zwar
voraussichtlich etwas höher ausfallen, muss aber mit den
volkswirtschaftlichen Kosten gegengerechnet werden, die dadurch erspart
bleiben.

So zahlen die Stromkundinnen und - kunden jedes Jahr einen dreistelligen
Millionenbetrag an die Netzbetreiber, weil Windkraftanlagen wegen
verstopfter Netze abgeregelt werden müssen. Zusätzlich entstehen in
einer ähnlichen Größenordnung Redispatch-Kosten, wenn die Börsenpreise
wegen des Überangebots in den Keller gehen und deshalb die
Stromnachfrage aus dem Ausland steigt.

Selbst die CDU-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein tritt
laut ihrem Koalitionsvertrag dafür ein, keine Reststrommengen mehr auf
das AKW Brokdorf zu übertragen.“

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