28. Juli 2017

Verwaltungsgericht Stuttgart: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und erforderlich


Berlin/Stuttgart (ots) - Deutsche Umwelthilfe siegt vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht mit Klage gegen das Land Baden-Württemberg - Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Luftreinhalteplans enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur Verringerung der Luftbelastung - Gericht lehnt Software-Updates für Diesel-Pkw als ungeeignete Maßnahme ab - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht die Software-Updates als gescheitert an und fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, den Richterspruch zu akzeptieren - An ganzjährigen Diesel-Fahrverboten im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet führt nun kein Weg mehr vorbei - Verwaltungsgericht: "Diesel-Fahrverbote sind rechtlich zulässig und unausweichlich"

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. Das Gericht stellte klar, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind. Die britische NGO Client Earth unterstützt die Klage der DUH.

"Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer", so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern in der Urteilsbegründung.

Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich einzuhalten. In der mündlichen Verhandlung am 19.7.2017 stellte sich heraus, dass der vorliegende Plan keine Maßnahmen aufweist, die das geforderte Ziel sicherstellen.

Kurz vor der mündlichen Verhandlung hatte die Landesregierung angekündigt, anstelle von Fahrverboten auf Software-Veränderungen an Euro 5-Fahrzeugen durch die Autohersteller setzen zu wollen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 19.7.2016 konnten die Vertreter des Landes jedoch keine relevante Minderungswirkung durch ein Software-Update nachweisen. Überraschend deutlich bewertete das Gericht in seinem Urteil diese Maßnahme daher als ungenügend. Die DUH fühlt sich dadurch in ihrer grundsätzlichen Kritik an der Zielsetzung des "Nationalen Forums Diesel" am 2.8.2017 in Berlin bestätigt, das ebenfalls auf freiwillige Maßnahmen der Autokonzerne hofft.

Reine Software-Lösungen bei Euro 5+6 Diesel-Fahrzeugen sind nach Ansicht der DUH sowie vieler unabhängiger Experten ungeeignet, um eine ausreichende Absenkung der viel zu hohen Belastung der Luft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in unseren Städten sicherzustellen. Die DUH fordert Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6 Grenzwert von 80 mg NOx/km auf der Straße überschreiten. Es ist technisch möglich, Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge durch den Austausch der Abgasreinigungsanlage so sauber zu machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos in die Innenstädte einfahren können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf cirka 1.500 Euro bei Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom Hersteller aufgebracht werden müssen. Bloße Software-Veränderungen sind hingegen ungeeignet, um die Luftqualität zu verbessern. Die zu erwartenden Effekte sind unter anderem deshalb so gering, weil die Updates auf Freiwilligkeit beruhen und die Emissionen vor allem im für den Gesundheitsschutz wichtigen Winterhalbjahr bei Außentemperaturen von unter +10 Grad Celsius nicht gesenkt werden sollen.

"Ministerpräsident Kretschmann muss nun Wort halten und wie im Februar angekündigt die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn 2018 erlassen. Außerdem muss er nach diesem Urteil seine bisherigen Chefberater Franz Fehrenbach und Dieter Zetsche entlassen. Der von Daimler und Bosch entwickelte Alternativplan zu Diesel-Fahrverboten wurde vom Verwaltungsgericht als handwerklich wie inhaltlich ungeeignete Luftreinhaltemaßnahme verworfen. Es hat sich nicht bewährt, über Monate hinweg nur einseitig mit den Vertretern der Diesel-Industrie zu sprechen und alle Gesprächsangebote der Deutschen Umwelthilfe auszuschlagen. Jetzt geht es darum, schnell die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, so dass die Menschen in Stuttgart ab 2018 wieder sorgenfrei durchatmen können. Ich bin gespannt, ob unser Gesprächsangebot nun angenommen wird," sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15 anderen Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: "Wir haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen, sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die zweite Grundsatzentscheidung vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als zulässig und geboten ansieht. Für Düsseldorf ist dies ebenso entschieden worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht inhaltlich noch über die Entscheidung aus Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschränkungen nicht nur auf einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone zulässt. "

Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth kommentiert das Ergebnis: "Hot on the heels of Düsseldorf and Munich, now Stuttgart too has been ordered by a court to introduce a diesel ban. In striking contrast to reluctant governments and a discredited car industry, courts across Europe are stepping in to protect people's right to clean air and to effective measures that will put a definitive end to this public health crisis."

Das Urteil folgt einer Reihe von Entscheidungen, die die DUH in den letzten Jahren gewinnen konnte und die mit zunehmender Deutlichkeit den Handlungsauftrag von Behörden unterstreichen. Der durch das Verwaltungsgericht zugelassenen Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht wurde von Seiten der DUH bereits zugestimmt, die Zustimmung der Stuttgarter Behörde steht noch aus.

Hintergrund:

Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 μg/m3 bzw. 82 μg/m3 rund doppelt so hoch wie erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10. Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme. In ihrem Verfahren wird sie von der britischen NGO ClientEarth unterstützt.

Links:
Mehr über das Projekt "Right to Clean Air": 
http://right-to-clean-air.eu/ 
Stellungnahme der DUH zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans: 
http://l.duh.de/p170616

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