27. März 2017

Länder diskutieren über Zukunft der Sauenhaltung


VIER PFOTEN fordert Verbot der Kastenstandhaltung


Hannover, 27. März 2017 - Bei der am Mittwoch beginnenden Agrarministerkonferenz in Hannover diskutieren die Bundesländer über die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 B 11.16), welches die derzeit verwendeten Kastenstände im Deckzentrum bereits 2016 für tierschutzwidrig erklärt hat. VIER PFOTEN fordert eine sofortige Umsetzung des Urteils und ein Verbot der tierquälerischen Kastenstandhaltung von Sauen, auch im Abferkelbereich. Mit dem Verbot des Kastenstandes allein im Deckbereich wäre eine wochenlange Fixierung der Sau immer noch erlaubt. Die Vollfixierung macht es der Sau unmöglich, sich umzudrehen oder zu bewegen, ein Ferkelnest zu bauen oder Sozialkontakt zu ihren Ferkeln aufzunehmen.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN:
„Der Kastenstand widerspricht den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und ist tierschutzwidrig. Wir fordern die Bundesländer und Veterinärbehörden auf, im Sinne des Urteils unverzüglich zu handeln. Übergangsfristen für Sauenhalter, die weiterhin Rechtsbruch begehen, sind absolut inakzeptabel. Die Bundesländer haben jetzt die Chance, Millionen Tieren massives Leid zu ersparen und wirkungsvolle Schritte in Richtung einer tiergerechten Sauenhaltung zu gehen. Notwendige Stallumbaumaßnahmen sind auf dem schnellsten Wege umzusetzen, dazu benötigen die Tierhalter jedoch finanzielle Förderung und Schulungsangebote zum Management von Gruppenhaltungs- und freien Abferkelsystemen."



Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen:
„Für mich ist die Kastenstandhaltung von Sauen in Deckzentrum und im Abferkelbereich ebenso unerträglich wie die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern. Beides hat in Neubauten nichts mehr zu suchen. Es gibt genügend Alternativen in der Sauenhaltung,  die auch bereits erfolgreich angewendet werden. Ob diese auch wirtschaftlich tragbar sind, sollte angesichts dessen, dass wir es hier mit Lebewesen und nicht mit Gebärmaschinen zu tun haben, sekundär sein."

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