3. März 2017

Hamburg und Schleswig-Holstein vorne /Viele Bundesländer schneiden im Vergleich schlecht ab


+++ Erstes Transparenz-Ranking: Im Norden mehr Durchblick +++

In vielen Bundesländern wird den Bürgern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar ganz unmöglich gemacht. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Initiative „Mehr Demokratie“ zusammen mit der Open Knowledge Foundation (OKF) durchgeführt hat. „Oftmals müssen Behörden nur sehr begrenzt Auskunft geben, darunter die Landtage, Hochschulen und der Verfassungsschutz. Hinzu kommen teilweise abschreckend hohe Gebühren und lange Antwortfristen“, beklagt Arne Semsrott, Leiter des Projektes „FragDenStaat.de“ bei der OKF. Elf von 16 Bundesländern erhielten in der Bewertung deshalb weniger als die Hälfte der möglichen Punktzahl.

Spitzenreiter im Transparenz-Ranking ist Hamburg. Das Parlament der Hansestadt hatte 2012 nach einer Volksinitiative das bundesweit erste Transparenzgesetz verabschiedet. Damit wurde die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bürger müssen oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden fast alle wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. Online gestellt sind hier etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. 

Hinter Hamburg folgen auf den weiteren Plätzen Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Punkte bekamen diese Länder vor allem für weitgehende Informationsrechte der Bürger, die nur wenige Ausnahmen zulassen. „Leider gibt es aber immer noch Bundesländer, in denen es keine Informationsrechte gibt. Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen teilen sich in unserem Ranking deshalb den letzten Platz“, erläutert Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. Keines dieser vier Bundesländer hat ein Informationsfreiheitsgesetz. 

Für das Ranking haben Mehr Demokratie und OKF untersucht, ob es wie in Hamburg eine eigenständige aktive Veröffentlichung von Behördeninformationen gibt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Offenlegung einerseits und Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen andererseits. Positive Bewertungen gab es auch für das Recht auf Einsicht in nicht aktiv veröffentlichte Informationen mit einfachen Beantragungswegen, kurzen Antwortfristen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Behörden. Wichtig war zudem, ob abschreckende Bearbeitungsgebühren eher die Regel oder die Ausnahme sind.

In mehreren Bundesländern sehen Mehr Demokratie und OKF ermutigende Entwicklungen. „In Berlin und Thüringen haben die jeweiligen Koalitionen die Verabschiedung von Transparenzgesetzen vereinbart. In Niedersachsen soll es endlich ein Informationsfreiheitsgesetz geben“, erklärt Beck. Er ermutigt die Landesparlamente, dieser Entwicklung zu folgen und sich insbesondere am Hamburger Transparenzgesetz ein Beispiel zu nehmen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...