Zu
dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Flüchtlingen
keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines humanitären Visums durch die
jeweilige Auslandsvertretung zuzubilligen, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
Mit diesem Urteil hat der EuGH eine große Chance vertan.
Im
Mittelmeer ertrinken heute so viele Schutzsuchende wie nie zuvor. Da
muss es uns allen doch darum gehen, ihnen jede erdenkliche Möglichkeit
anzubieten, in Europa Schutz zu finden, ohne Leib und Leben zu
gefährden.
Der
Generalanwalt am EuGH wollte genau dies möglich machen, also
Flüchtlingen einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines humanitären Visums
durch die jeweilige Auslandsvertretung zubilligen.
Das
war auch das Anliegen der sogenannten humanitären Klausel, die - auf
grünen Druck hin - durch das Europäische Parlament in den Visakodex der
EU hineinverhandelt worden war, ein Ansatz, um Flüchtlinge zu schützen
und gleichzeitig das mörderische Geschäft der Schleuser zu bekämpfen.
Die
Idee eines humanitären Visums wurde durch die Große Kammer des EuGH
aber nicht grundsätzlich verworfen. Der EuGH urteilte formalrechtlich:
Der Visakodex der EU sei hierfür das falsche Instrument.
Es
ist daher eine dringliche Aufgabe der Politik, humanitäre Visa
schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche Grundlage zu stellen.
Auslandsvertretungen
sind wichtige Institutionen, die Flüchtlingen helfen können - und
sollten. Damit sie etwa wieder den Familiennachzug auch zu syrischen
Flüchtlingen ermöglichen können, haben wir einen Gesetzentwurf in den
Bundestag eingebracht. Alle Abgeordnete sind dem eigenen Gewissen
verpflichtet, wenn darüber in Kürze im Bundestag abgestimmt wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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